Lizenz-Audit
5 Tipps zur Abwehr von Lizenz-Audits
Interessant für: Betroffene eines Lizenz-Audit (Software-Audits)
Ihr Nutzen: Sie wappnen sich und Ihr Unternehmen gegen ein Lizenz-Audit
„Wenn der Postmann zweimal klingelt“ ist ein Krimi aus den achtziger Jahren. Ähnlich spannend ist es, wenn Microsoft, Oracle, SAP oder Autodesk bei Ihnen anklingelt. Oft stehen Nachzahlungen in fünf- oder sechsstelligen Beträgen im Raum. Wie Sie sich vor Lizenz-Audits wappnen können, erfahren Sie in diesem Artikel.
- „No contract – no audit“
Der erste Blick sollte in die Lizenzvereinbarung gehen. Prüfen Sie, ob die Möglichkeit eines Lizenz-Audits vertraglich vereinbart wurde. Wenn nicht, stehen die Chancen gut, das Lizenz-Audit abzuwenden.
Mehr dazu finden Sie unter: Wann muss ein Lizenz-Audit geduldet werden?
- „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“
Sollte ein Lizenz-Audit vertraglich vereinbart sein, folgt Schritt 2. Prüfen Sie, ob diese Klausel Ihre Interessen angemessen berücksichtigt. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten gilt es angemessen zu schützen!
- „Seien Sie lästig“
Bestehen Sie darauf, dass wichtige Punkte vorab geklärt werden. Wie werden Unterlizenzierungen bewertet, was gilt als gültiger Nachweis, wer trägt die Kosten etc..
- „Auf Messers Schneide“
Übertreiben Sie es nicht. Agieren Sie unangemessen oder zu aggressiv, könnte Ihnen das Softwareunternehmen vertragswidriges Verhalten vorwerfen. Fingerspitzengefühl ist gefragt. Im schlimmsten Fall behält das IT-Unternehmen die eigene Leistung zurück.
- „Prävention, Prävention, Prävention“
Eine Kombination aus geschulten Mitarbeitern und einem funktionierenden Lizenzmanagementsystem wappnet Sie für zukünftige Lizenz-Audits.
Sollte ein Lizenz-Audit bei Ihnen vor der Türe stehen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:
Neuste Beiträge
Wann ist eine Software urheberrechtlich geschützt?
Software und das Urheberrecht Der Quellcode einer Software ist automatisch, also mit dem Entstehen, urheberrechtlich geschützt. Dabei behandelt das...
Software aus rechtlicher Sicht
§ 384 AGBG regelt, was im Falle des Schwärmens von Bienen zu gelten hat. Wer allerdings eine Definition des Begriffes „Software“ in der österreichischen...
E-Commerce: Gewährleistungsrecht neu – Übersicht für Unternehmer
E-Commerce: Mit dem 1.1.2022 wurde das Gewährleistungsrecht novelliert. Welche Konsequenzen ergeben sich für Unternehmen? In diesem Artikel erhalten...