Unternehmen die “Facebook” für wirtschaftliche Marketingzwecke nutzen, sollten diese zwei Entscheidungen aus Deutschland auf dem Radar haben.
Datenschutzrechtliche Untersagung des Betriebs einer Facebook-Fanpage
Das deutsche BVerwG hat mit Urteil vom 11.9.2019 (6 C 15.18 und 1 C 28.14) entschieden, dass “ein Betreiber eines im sozialen Netzwerk Facebook unterhaltenen Unternehmensauftritts (Fanpage) verpflichtet werden kann, seine Fanpage abzuschalten, wenn die von Facebook zur Verfügung gestellte digitale Infrastruktur schwerwiegende datenschutzrechtliche Mängel aufweist“.
Vertragsstrafe von EUR 10.200 wegen Verstoß gegen Impressumpflicht auf Facebook
Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 29.8.2019 (2 U 44/18) erkannt, dass die Verhängung einer Vertragsstrafe in der Höhe von EUR 10.200,00 angemessen ist, wenn ein Unternehmer trotz unterzeichneter Unterlassungserklärung seinen Impressumpflichten nicht nachkommt.
Tobias Tretzmüller
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