Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, 30.10.2019
Hohe Geldbuße wegen fehlendem Löschkonzept
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit hat gegen die Deutsche Wohnen SE ein Bußgeld von rund EUR 14,5 Mio verhängt. Der Vorwurf lautet, dass Daten von Mietern und Ex-Mietern in einem Archiv nicht gelöscht worden sind und eine Löschung gar nicht möglich ist.
Fazit und Handlungsempfehlung
Immer wieder zeigt sich, dass “Löschroutinen” zwar auf dem Papier definiert sind, diese aber nicht praktisch umgesetzt werden. Die Höhe der Geldbuße macht deutlich, dass die Umsetzung der Löschroutinen ernster genommen werden sollte. Oft stellt sich jedoch die Frage, ob gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder präventive Gründe (Abwehr von Rechtsansprüchen) eine längere Aufbewahrung rechtfertigen können.
Autor: Tobias Tretzmüller
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