Host-Providing: Fehler bei Datenkonvertierung: OLG Hamburg bestätigt Haftung
OLG Hamburg 11.4.2018 – 8 U 69/16
Interessant für: Host-Provider, Website-Hosting, Application-Service-Provider, Software-as-a-Service-Provider
Sachverhalt
Die beklagte Partei bietet unter anderem Web-Server und Domain-Hosting an. Im Zuge einer Tarifumstellung wurde ein Kunden-Account (und die korrespondierende Datenbank) von einem Server www.26…. auf einen anderen Server www.865…verschoben. Dabei kam es zu einer fehlerhaften Konfiguration mit der Folge, dass Daten endgültig gelöscht wurden.
Urteil
Das OLG Hamburg hat eine Haftung der beklagten Partei bejaht. „Aus dem Hosting-Vertrag ergeben sich für die beklagte Partei Sorgfaltspflichten in Bezug auf in ihrem Verantwortungsbereich abgelegte Daten ihrer jeweiligen Vertragspartner.“ Das Gericht hat das Vorgehen der beklagten Partei gegenständlich sogar als grob fahrlässige Pflichtverletzung qualifiziert. Das ist insofern von Relevanz, da eine Haftung für leicht fahrlässiges Verhalten branchenüblich ausgeschlossen wird.
Neuste Beiträge
Ist die Nutzung von Open-Source-Software (OSS) in der Form von Software-as-a-Service (SaaS) zulässig?
Einerseits zeigen aktuelle Studien, das sich Open-Source-Software ("OSS") in 99% des weltweiten Source-Codes befindet. Andererseits wird sich der...
Praxisrelevante Aspekte des US-amerikanischen Softwarerechts
Wer beruflich mit US-amerikanischen Softwareverträgen „konfrontiert“ ist, sollte die wesentlichsten Unterschiede zwischen dem österreichischen und...
BIM und Recht
In der altehrwürdigen Österreichischen Ingenieur- und Architekten-Zeitschrift (ÖIAZ) durfte ich die relevanten rechtlichen Fragestellungen bei...