DSB 13.5.2019, DSB-D123.688/0003-DSB/2018
DSGVO: Kreditauskunftei ist kein Auftragsverarbeiter sondern Verantwortlicher
Kreditauskunfteien die zum Zwecke ihres Gewerbes nach § 152 GewO personenbezogene Daten verarbeiten sind nicht als Auftragsverarbeiter zu qualifizieren. Vielmehr handelt es sich um Verantwortliche im Sinne des Art 4 Z 7 DSGVO.
Siehe dazu mein Artikel in Datenschutz Konkret, Wann muss ein Auftragsverarbeitervertrag abgeschlossen werden?
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