Software hat die Eigenschaft, dass sie nicht greifbar ist. Damit geht die Problemstellung einher, dass deren gesetzwidriger Gebrauch schwierig nachgewiesen werden kann. Das probate Gegenmittel ist die Durchführung von Audits beim Kunden. Doch es stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Anwender ein solches Lizenz-Audit dulden muss. Oder, aus der Sicht des Softwareunternehmens...