Art 25 DSGVO regelt zusammengefasst, dass der Verantwortliche geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen muss, um die datenschutzrechtlichen Rechte der betroffenen Person angemessen zu schützen. Dieser Grundsatz des „Privacy by Designs“ spielt auch im Bereich der Softwareentwicklung eine wichtige Rolle. Doch was bedeutet es konkret, eine Software im Sinne von Privacy by...
Privacy by Design in der Softwareentwicklung
Was bedeutet es, wenn eine Software nicht im Sinne von Privacy by Design (Art 25 DSGVO) entwickelt wurde? Welche konkreten Aspekte müssen im Bereich der Softwareentwicklung berücksichtigt werden, um diesem zentralen Prinzip der DSGVO gerecht zu werden? Mehr dazu in diesem Artikel:
Problemstellung
Im Zuge der Anschaffung von Software,...