Bei der Anschaffung von kostenintensiver oder geschäftskritischer Software hat der Software-Anwender Interesse daran, dass der Betrieb und die Wartung der Software dauerhaft sichergestellt ist. Um dies sicherzustellen, bedarf es einer Übergabe des Quellcodes. Ohne Zugriff auf den Quellcode besteht keine Möglichkeit der Fehlerbeseitigung oder Erweiterung. Auf der anderen Seite hat der Anbieter...
Wussten Sie, dass Bill Gates, Gründer von Microsoft, der (wohl) kommerziell erfolgreichste Literat aller Zeiten ist? Software gilt nämlich – unter gewissen Voraussetzungen – als urheberrechtlich geschütztes Werk der Literatur. Doch ab wann genießt eine Software urheberrechtlichen Schutz?
Software und Urheberrecht: Ein historischer Auszug
Ob Software urheberrechtlichen Schutz...
Bei der Beauftragung einer Individualsoftware oder Website stellt sich im Streitfall häufig folgende Frage – muss der Auftragnehmer den Quellcode herausgeben?
Das Problem mit dem Quellcode
Im Streitfall wird Auftraggebern häufig erstmals bewusst, dass sie für Weiterentwicklung und Wartung ihrer Software oder Website den Quellcode benötigen. Eben dieser Quellcode wird vom...
Heute funktioniert kein Unternehmen mehr ohne Software. Software bildet einen wesentlichen Bestandteil der Unternehmensinfrastruktur. Auch in „klassischen“ Industrien, wie etwa der Automobilindustrie, sind Unternehmen zunehmend auf „embedded Software“ angewiesen. Dadurch entsteht eine Abhängigkeit des Software-Anwenders vom Software-Anbieter. Die wohl am meisten gefürchtete...
Wir sind uns alle einig, dass ein professioneller Webauftritt wichtig ist. Das gilt insbesondere dann, wenn dieser Teil der unternehmerischen Wertschöpfungskette (zB: E-Commerce-Shop) ist. Doch ab welchem Auftragswert ist ein Webdesign-Vertrag ratsam? Was sind die wichtigsten Elemente eine solchen Vertrages? Wo liegen in der Praxis die Stolpersteine? Und wie können diese übersprungen werden?...
Software, genauer gesagt deren Quellcode, ist in der Regel durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Ein Eintrag (etwa im Patent- oder Markenregister) ist dafür nicht erforderlich. Derjenige, der die Software programmiert, ist der Urheber. Derjenige, für den sie programmiert wird, ist der Inhaber der Werknutzungsrechte. Was geschieht, wenn ohne dessen Zustimmung fremde Programmteile in die...