BGH 9.4.2019, VI ZR 89/18 Urheberrecht: Rechtsverletzungen Dritter können dem Erstveröffentlicher zugerechnet werden Sachverhalt: Die beklagte Partei ist eine TV-Anstalt. Diese hat einen Film urheberrechtswidrig auf ihrer TV-Download-Plattform bereitgestellt. Daraufhin wurde das Video von etlichen Dritten auf Youtube hochgeladen. Urteil: Das BGH gelangte zu der Ansicht, dass...