Was sind die Unterschiede? Wo liegen die Vor- und Nachteile? In diesem Artikel werden die Unterschiede zwischen einem Softwarekauf und einer Softwaremiete kompakt zusammengefasst.
Softwarekauf oder Softwaremiete?
Aus der Praxis: 95 % unserer Mandanten meinen, sie hätten eine Software gekauft. Tatsächlich ist das nur bei 10 % der Fall. In 90 % aller Fälle haben sie die Software „lediglich“ gemietet. Dieses Missverständnis ist nachvollziehbar. Schließlich werden „Softwareverträge“ so gut wie nie als „Softwarekaufvertrag“ oder „Softwaremietvertrag“ bezeichnet.
Letztlich ist aber nicht relevant, wie der Vertrag bezeichnet wird, sondern was er regelt.
Der entscheidende Faktor: Die Dauer der Nutzungsberechtigung
Der entscheidende Abgrenzungsfaktor zwischen einem Softwarekauf einerseits und einer Softwaremiete andererseits ist: Die Dauer der Nutzungsberechtigung (präziser Werknutzungsbewillligug).
Wird dem Anwender eine zeitlich unbeschränkte Werknutzungsbewilligung eingeräumt, ist von einem Kaufvertrag auszugehen.
Wird diesem hingegen eine zeitliche beschränkte „Lizenz“ erteilt, von einem Mietvertrag. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn der Anwender die Software nur solange nutzen kann, solange er auch bezahlt. Dieses Szenario ist etwa bei SaaS-Verträgen üblich.
Vor- und Nachteile
Die Unterschiede zwischen einem Softwarekauf und einer Softwaremiete sind denkbar groß.
- Bei einem Softwarekauf darf die Software dauerhaft genutzt werden – bei einer Softwaremiete hingegen nur zeitlich befristet;
- Bei einer Softwaremiete gelangen die Regeln des Bestandrechtes zur Anwendung. Demnach muss die Software unter anderem während der gesamten Vertragsbeziehung in einem brauchbaren Zustand bereitgestellt werden. Weiters gelangt das bestandrechtliche Sondergewährleistungsrecht zur Anwendung;
- Bei einem Softwarekauf gelangt der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz zur Anwendung. Bei der Softwaremiete nicht. Demnach dürfen – unter gewissen Voraussetzungen – nur gekaufte Softwarelizenzen wiederverkauft werden;
- Gerät der Softwareanbieter in Insolvenz, entscheidet bei der Softwaremiete der Insolvenzverwalter über das Schicksal der Software. Beim Softwarekauf ist das hingegen nicht der Fall.
Fazit: Es macht einen großen Unterschied, ob eine Software gekauft oder gemietet wird. Der prüfende Blick sollte diesbezüglich auf die Nutzungsdauer der Software gerichtet werden. Kann diese dauerhaft genutzt werden, liegt ein Softwarekauf vor. Aufgrund der zunehmenden Dominanz von SaaS-Modellen ist ein Softwarekauf allerdings nur noch in Ausnahmefällen anzunehmen.
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