Software, genauer gesagt deren Quellcode, ist in der Regel durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Ein Eintrag (etwa im Patent- oder Markenregister) ist dafür nicht erforderlich. Derjenige, der die Software programmiert, ist der Urheber. Derjenige, für den sie programmiert wird, ist der Inhaber der Werknutzungsrechte. Was geschieht, wenn ohne dessen Zustimmung fremde Programmteile in die eigene Software implementiert werden, erfahren Sie in diesem Artikel:
Übernahme fremder Programmier-Leistungen
In der Softwarebranche ist es üblich, dass auf bereits bestehendem Quellcode (unter anderem Bibliotheksdateien) aufgebaut wird. Schließlich muss das Rad nicht neu erfunden werden. Was jedoch dabei oft übersehen wird: Die Integration fremden Programmcodes in ein eigenes Programm stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Die daraus resultierenden Folgen können gravierend sein.
Mögliche Folgen einer Urheberrechtsverletzung
- Unterlassungsansprüche: Zunächst kann der Inhaber der Werknutzungsrechte des Fremdcodes auf Unterlassung klagen. Dies schlägt auch gegen den Kunden des „Folgeprogrammierers“ durch, denn urheberrechtliche Nutzungsrechte können nicht gutgläubig erworben werden. Die Folge: DerKunde kann die Software nicht nutzen – dies kann bspw bei einer ERP-Software gravierende Folgeschäden verursachen;
- Bereicherungsansprüche: Der „Erstprogrammierer“ kann sowohl vom „Folgeprogrammierer“, als auch dessen Kunden, jenes Entgelt verlangen, das er unter normalen Umständen für die Bereitstellung der Software erzielen hätte können;
- Schadenersatzansprüche: Ein Verschulden des Folgeprogrammierers vorausgesetzt, kann der Erstprogrammierer von diesem Schadenersatz begehren. Dieser Schadenersatz wird mit dem doppelten des angemessenen Entgelts bewertet;
- Daneben kann auch noch ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Übernahme fremder Leistungen) verletzt sein.
Handlungsempfehlung
Programmierer sollten sich dieser Thematik bewusst sein. Im Zweifel sollte mit dem Erstprogrammierer Kontakt aufgenommen werden, um von diesem eine Zustimmung zur Bearbeitung und wirtschaftlichen Verwertung des Quellcodes einzuholen.
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