EuGH 29.7.2019, C-476/17
Sampling: Auch nur kurze Audiofragmente bedürfen der Zustimmung der Urheber
Der EuGH hat entschieden, dass auch die bloße Hinzufügung sehr kurzer Audiofragmente in einen anderen Tonträger eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann, sofern der Urheber (Werknutzungsberechtigte) nicht in dieser Verwertung zustimmt.
Siehe dazu folgenden Link: Einbindung von Samplings
Neuste Beiträge
Agiler Festpreis bei Software-Projekten
Studien zeigen deutlich, dass die traditionelle Wasserfallmethode im Bereich der Softwareentwicklung zunehmend durch agile Projektmanagementmethoden...
IT-Recht: Open Source
Thema: Rechtlich sichere Nutzung von Open Source Software in Unternehmen Wer: "Imh" Institut Manfred Hämmerle GmbH Wann: 17.3.2021 Nähere...
IT-Recht: Open Source
Was rechtlich bei einem IT-Wartungsvertrag zu beachten ist
In der Praxis kommt er nicht alleine, sondern im Doppelpack – der Wartungsvertrag bei IT-Projekten. Er knüpft an die Implementierungsphase oder parallel zu...