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November 21, 2023

Data Act angenommen

Data Act angenommen

Die EU hat den Data Act ("Datengesetz") angenommen und final beschlossen. Der Data Act ist Teil der europäischen Datenstrategie. Deren Ziel ist es, im Interesse der Gesellschaft, Wirtschaft und Politik die Voraussetzungen für den Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft zu ermöglichen. Die Aufgabe des Data Acts liegt darin, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der EU sicherzustellen. Weiters soll die Handlungskompetenz der Personen in Bezug die sie betreffenden Daten gestärkt werden. Auch öffentliche Stellen und Unternehmen sollen, sofern angemessen, auf Daten zugreifen können. Ziel der EU ist dabei, das Verhältnis zwischen den Beteiligten der Datenwirtschaft anzupassen und durch die beabsichtigte Förderung des Zugangs zu Daten das Teilen von Daten ebenso wie den Handel mit Daten zu fördern und infolgedessen das Innovationspotential von Daten breiter nutzbar zu machen.

Das Gesetz umfasst Normen für Verhältnisse zwischen Unternehmen auf beiden Seiten ("B2B") und Unternehmen und Verbrauchern ("B2C") sowie zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen ("B2G"). Ein wesentlicher praktischer Anwendungsfall des Data Acts sollen Regelungen bezüglich Daten sein, die bei der Verwendung eines Produktes und einer damit verbundenen Dienstleistung erzeugt werden.

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