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February 20, 2024

Der Data Act (das Datengesetz): Ziele und Ausrichtung

Der Data Act (das Datengesetz): Ziele und Ausrichtung

Der Data-Act: Die EU als Visionärer Unternehmer

Beim Datengesetz handelt es sich um einen pro-aktiven Versuch der EU einen Markt zu formen. Und zwar den Markt der Datenökonomie. Die EU agiert mit diesem Gesetz quasi als Visionärer Unternehmer. Ob das die Aufgabe der Gesetzgebung ist, kann freilich diskutiert werden, so oder so, haben wir es mit einem äußerst interessanten Gesetz zu tun.

 

Das Potential dieses des Data-Acts lässt sich am besten anhand eines gedanklichen Spaziergangs erfassen.Stellen Sie sich vor, Sie schlendern an einem schönen Frühlingstag mit einem Eis in der Hand durch Neapel am Fuße des Vesuvs. Plötzlich fällt ihnen ein Plakat ins Auge. Dort steht: Wir sind ein Unternehmen zur Erdbebenforschung und benötigen Ihre Waschmaschinen-Daten. Zur Erklärung, an einer Waschmaschine befinden sich feine Sensoren, die auch kleine Erbeben registrieren. "Jetzt ihre Daten gegen EUR 50,00 eintauschen" - steht dort. Sie zücken Ihr Handy gegen einen QR-Code,die Daten werden dem Forschungsunternehmen übermittelt - Sie sind um 50 EUR reicher.

 

Wenn Daten das neue ÖL bzw Gold sind, dann sind derartige Geschäftsmodelle absolut interessant. Der Data-Act verfolgt das Ziel, die Versorgung des Sekundärmarktes mit Daten zu verbessern um so innovative und zusätzliche Waren und Dienstleistungen zu fördern.

Das Datengesetz: Die Ziele im Überblick

 

Das Ziel der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung, („Datengesetz“) istdurch deren Wortlaut gut zusammengefasst: Ziel ist die Schaffung eines fairen Datenzugang und einer fairen Datennutzung. Es soll eine gerechte Verteilung der Wertschöpfung aus Daten auf die Akteuere der Datenwirtschaft gewährleistet werden und der Datenzugang und die Datennutzung gefördert werden.

Die Menge der von Menschen und Maschine erzeugten Daten nimmt bekanntlich stetig zu. Der Großteil dieser Daten bleibt jedoch ungenutzt oder ihr Wert liegt hauptsächlich in den Händen einer relativ geringen Anzahl großer Unternehmen, gemeint sind hier die MAGNIFICENTSeven (Microsoft, Apple, Google, Nvidia, Facebook, Amazon, Tesla). Die EU sieht in der Freisetzung dieser Potenziale eine hohe Wertschöpfungsmöglichkeit, indem diese Daten weiterverwendet werden und darauf aufbauend neuen Dienstleistungenund Waren entstehen.

Das Datengesetz soll zum übergeordneten Ziel beitragen, die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen sicherzustellen, die Handlungskompetenz der Menschen in Bezugauf ihre Daten wirksam zu stärken und Unternehmen und öffentliche Stellen besser für die Bewältigung wichtiger politischer und gesellschaftlicher Herausforderungen auszustatten.

Die spezifischen Ziele des Data-Acts

Die spezifischen Ziele lauten demnach wie folgt:

  • Erleichterung des Datenzugangs und der Datennutzung für Verbraucher und Unternehmen
  • Einführung der Nutzung von imBesitz von Unternehmen befindlichen Daten durch öffentliche Stelle, in denen eine außergewöhnliche Notwendigkeit besteht
  • Erleichterung des Wechsels zwischen Cloud- und Edge-Diensten

 

Das Datenpotenzial in Europa soll ausgeschöpft werden, eine bessere Datenübertragbarkeit und ein fairer Zugang zu Daten ermöglicht werden sowie die Interoperabilität gewährleistet sein.

Ab wann gilt das Datengesetz

 

Ab wann gilt der Data-Act? Dazu istzunächst festzuhalten, dass es sich um eine Verordnung handelt. Das bedeutet, dass dieses Gesetz unmittelbar in den Mitgliedstaaten gilt, ohne dass eine Umsetzung in den jeweiligen Mitgliedstaaten erforderlich wäre. Das Datengesetz trat am 11. Januar 2024 in Kraft und wird im 12.9.2025 anwendbar sein.

Wer ist vom Data-Act betroffen?

 

Der Data-Act differenziert zwischen dem Nutzer, dem Dateninhaber und dem Datenempfänger.

 

Eine praktisch sehr wichtig Ausnahmeregelung sieht Art 7 des Datengesetzes vor. Demnach bestehen die Pflichten zur Datenweitergabe nicht für Dateninhaber, die Kleinst- oderKleinunternehmen gelten. Als Kleinst- oder Kleinunternehmen sind in diesem Sinne zu qualifizieren:

Die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sichaus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen unddie entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.

 

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