Zurück
Zurück zur
Blog-Übersicht
May 28, 2024

Digitales Services Act: Nationales Begleitgesetz erlassen

Digitales Services Act: Nationales Begleitgesetz erlassen

Digital-Services-Act: Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz

Gleichzeitig mit der Geltung des DSA per 17.2.2024 ist das nationale Begleitgesetz, das„Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz“ in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) als zuständige Behörde für die exekutive Umsetzung des Digital-Services-Act bestimmt. Als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wurde die RTR-GmbH bestimmt. Wenn sich Nutzer*Innen erfolglos an einen Vermittlungsdienst gewandt haben sollten, und keine Einigung erzielt werden kann, kann die Streitbeilegungsstelle angerufen werden.

 

Der Digital Services Act sieht vor, dass Mitgliedstaaten Vorschriften über Sanktionen zu erlassen haben. Diese Vorschriften – die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen – sind ebenfalls im Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz geregelt. Demnach kann die KommAustria bei bestimmten Verstößen, etwa gegen Informationspflichten, eine Geldbuße von 1 % des jährliches Jahresumsatzes verhängen; ansonsten ist ein Höchstbetrag von 6 % des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen. Nach herrschender Ansicht kann die KommAustria die Verwaltungsstrafbestimmungen auch gegenüber Anbietern von Vermittlungsdiensten als juristische Person verhängen.

Digital-Services-Act: Beschwerdemöglichkeiten

Auf der Website der RTR haben Nutzer die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen. Dafür ist ein eigenes Beschwerdeformular vorgesehen. Die Teilnahme am Verfahren ist freiwillig und kostenlos. Die Dauer eines solchen Verfahrens beträgt höchstens 90 Tage. Inbesonders komplexen Fällen kann es auch länger dauern.

 

Die KommAustria hat die Beschwerde gegebenenfalls an den Koordinator für digitale Dienste am (richtigen) Niederlassungsort weiterzuleiten. Die Parteien haben das Recht angehört zu werden und über den Stand der Beschwerde unterrichtet zu werden.

Hier der Link zum Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz: https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012478

Hier der Link zum Digital-Services-Act: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2022/2065/oj

Hier der Link zur KommAustria: https://www.rtr.at/medien/wer_wir_sind/KommAustria/KommAustria.de.html

Hier der Link zur Beschwerdemöglichkeit: https://beschwerde.rtr.at/startseite.de.html

Zurück
Zurück zur
Blog-Übersicht