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Escrow Agreement zum Zwecke der Beweisführung
Escow Agreement zum Zwecke der Beweisführung
Programmierung einer Individualsoftware: Das Problem
In der Praxis stellt sich bei der Programmierung einer Individualsoftware bzw im Bereich des Customizings häufig folgendes Problem: Es besteht ein Informationsgefälle zu Lasten des Auftraggebers. Er ist auf die Aussagen des Auftragnehmers weitgehend angewiesen und kann den Projektfortschritt nur schwer verifizieren. Dadurch kommt es häufig erst spät im Projekt zu einer Eskalation. Zudem fällt es dem Auftraggeber schwer zu beweisen, dass das bisherige Arbeitsergebnis mangelhaft erbracht wurde. Dies deshalb, weil er keine Einsicht auf den Quellcode der Software hat.
Geschäfts- und Betriebsgeheimnis: Quellcode der Software
Damit treffen diametral unterschiedliche Interessen aufeinander. Der Auftragnehmer möchte den Quellcode nicht offenlegen, denn schließlich handelt es sich um ein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis. Der Auftraggeber hingegen möchte den Quellcode haben - unter anderem, um den Projektfortschritt zu evaluieren und gegebenenfalls in einer akzeptablen Beweissituation zu sein. Schließlich wird es ihm kaum möglich sein, die Mangelhaftigkeit einer Software ohne Zugriff auf den Quellcode zu beweisen. Dies ist ein Problem, dass sich in Gerichtsverfahren häufig stellt - und oft entscheidend für den Verfahrensausgang ist.
Die Hinterlegung des Quellcodes (auch) zur Beweisführung: Die Lösung
Um diesen Konflikt zu beheben, bietet sich eine Quellcodehinterlegung (Escrow Agreement) bei einem spezialisierten Escrow Agent (Treuhänder) an. Dieser verwahrt den Quellcode und darf diesen nur beim Vorliegen vorab definierter Sachverhalte (Herausgabefälle) gegenüber dem Auftraggeber offenlegen.
Idealerweise wird dabei auch die Pflicht zur Archivierung von "historischen" Softwareständen sowohl in den Beschaffungsvorgang als Pflicht des Lizenzgebers aufgenommen als auch im Escrow-Agreement dazu eine Regelung getroffen, welche Stände des Quellcodes der Software über welchen Zeitraum aufbewahrt werden soll und was nach Beendigung des Escrow-Agreements mit diesen Versionen zu geschehen hat.
Escrow Agreement im IT-Projekt: Zusammenfassung und Empfehlung
Gerade bei der Programmierung einer Individualsoftware kann die Hinterlegung des Quellcodes bei einem Escrow Agent sinnvoll sein. Dies auch und vor allem deshalb, damit der Auftraggeber überhaupt in die Lage verstetzt wird eine etwaige Schlechtleistung im Gerichtsverfahren zu beweisen. Der Abschluss eines Escrow Agreements kann hier ein probates Mittel sein.
Bloß rund 15 % aller IT-Projekte bleiben im Zeit- und Budget-Rahmen. Dies sorgt naturgemäß für Konflikte. Die Quellcode-Hinterlegung zum Zwecke der Beweisführung kann sich im Nachhinein für sehr wichtig für den Auftraggeber erweisen.
Literatur-Empfehlungen: Remmertz/Kast, Digital Escrow; Tretzmüller; Handbuch Softwarerecht
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