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November 14, 2023

EuGH: Kein Widerrufsrecht nach FAGG nach Probephase

EuGH: Kein Widerrufsrecht nach FAGG nach Probephase

Der EuGH (EuGH vom 5.10.2023 - C-565/22) hat ausgesprochen, dass einem Verbraucher kein Widerrufsrecht nach dem FAGG zusteht, wenn dieser einen digitalen Inhalt zunächst kostenlos im Wege einer Testphase genutzt hat.

Grundsätzlich steht Konsumenten bei im Fernabsatz abgeschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Der EuGH musste gegenständlich entscheiden, ob dieses Recht auch dann zur Anwendung gelangt, wenn ein zuvor kostenlos abgeschlossenes Abonnement sich nach Ablauf einer Testphase in ein kostenpflichtiges Abonnement ändert. Im konkreten Fall sahen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters einen kostenlosen Testzeitraum von 30 Tagen vor. Nach Ablauf dieser 30 Tage verlängert sich das Abo und wurde kostenpflichtig. Dagegen ging der Verein für Konsumenteninformation vor.

Der EuGH hat letztl entschieden, dass das Widerrufsrecht nach dem FAGG nur einmal besteht. Ein erneutes Widerrufsrecht käme jedoch allenfalls bei einer unzureichenden Information in Betracht. Der Telos des Widerrufsrechtes liege darin, dass der Verbraucher die Möglichkeit hat, das Produkt zu testen und sich ein Bild über das Produkt zu machen. Genau dazu dient auch das kostenlose Probe-Abonnement. Demnach stehe kein Widerrufsrecht (mehr) zu.

Die Entscheidung ist für Unternehmer, die mit digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen im E-Commerce handeln von hoher praktischer Bedeutung und zu begrüßen.

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