Urheberrecht

Das Urheberrecht fristete lange Zeit eine eher unbedeutende Nebenrolle. Doch diese Zeiten sind im “Informationszeitalter” vorbei! Das Urheberrechtsgesetz schützt beispielsweise Software und Fotos.So ist etwa der Quellcode einer Software urheberrechtlich geschützt.

In der Praxis kommt es oft vor, dass urheberrechtliche Inhalte (bewusst oder unbewusst) übernommen werden. Daraus ergeben sich gravierende rechtliche Konsequenzen. Urheberrechtsverletzung können: Unterlassungs-, Beseitigungs-, Urteilsveröffentlichungs-, und Schadenersatzansprüche begründen. In bestimmten Fällen drohen auch strafrechtliche Konsequenzen. Kurzum: Urheberrechtsverletzungen sind keine Kavaliersdelikt!

Unabhängig davon, stellt sich etwa bei KI-basierten Geschäftsmodellen oftmals die Frage, ob externe Informationen verarbeitet werden dürfen. In diesem Zusammenhang treten häufig urheberrechtliche Problemstellungen auf. Gerne unterstütze ich Sie dabei, Ihr Geschäftsmodell rechtssicher umzusetzen.

Ich unterstütze Sie in diesem Zusammenhang unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Verfassung und Abwehr von Abmahnungen bei Urheberrechtverletzungen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Urheberrechtsverletzungen
  • Ausarbeitung eines Schutzkonzeptes für Ihre Software
  • Erstellung von Werknutzungs- und Lizenzverträgen (in den Bereichen “Software”)
  • Begleitung bei Lizenz-Audits
  • Rechtskonforme Programmierung von Software (Übernahme dritter Leistungen und Implementierung von “Open-Source-Elementen”)