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January 3, 2024

Ist Scraping bzw Crawling rechtlich zulässig?

Ist Scraping bzw Crawling rechtlich zulässig?

Scraping, Crawling und Data-Mining: Ist das rechtlich zulässig?

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Künstliche Intelligenz bedarf des Zugriffes auf jede Menge an Daten, um die KI zu tranieren. In diesem Zusammenhang wird häufig die Technik des Scraping, Crawling oder Data-Minings eingesetzt. Dabei stellt sich die Frage, ob dies rechtlich zulässig ist. Bei Beantwortung dieser Frage, muss gleich eine ganze Reihe von Gesetzen bzw Rechtsbereichen berücksichtigt werden.

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Zu beachten sind etwa:

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  • datenschutzrechtliche
  • lauterkeitsrechtliche
  • markenschutzrechtliche
  • spezialgesetzliche (KI-Act, Data Act)

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aber auch - vor allem - urheberrechtliche Aspekte. Dieser Artikel nimmt die Zulässigkeit von KI-Training via Scraping unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten in den Fokus.

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Scraping und Urheberrecht nach österreichischer Rechtslage:

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Die wesentliche gesetzliche Bestimmung für die Frage der Zulässigkeit von Scraping im Bereich KI ist die Bestimmung des § 42h Abs 6 UrhG. Dieses Bestimmung besagt, dass eine Vervielfältigung nur dann unter die freie Werknutzung fällt, wenn:

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  • das jeweilige Werk rechtmäßig zugänglich war und
  • die Vervielfältigung nicht durch einen Nutzungsvorbehalt ausdrücklich verboten wurde

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Inhalte, die im Internet frei öffentlich zugänglich gemacht werden, gelten dabei in der Regel "als rechtmäßig zugänglich".

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Spannend ist dabei vor allem der Nutzungsvorbehalt: Demnach hat der Urheber (bzw Inhaber der Verwertungsrechte) die Möglichkeit im Wege eines Opt-Out-Modelles eine KI-Training (Scrapnig, Crawling, Data-Mining) zu untersagen. Der Nutzungsvorbehalt kann dabei ausdrücklich und/oder in angemessener Weise (etwa in den AGB) erklärt werden.


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Tipp für Urheber gegen Scraping

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Wer eine Verwertung seiner Werke für KI-Training verhindern möchte, sollte geeignete Nutzungsvorbehalte erklären. Generell ist festzuhalten, dass im Bereich von KI bzw KI-Training im Laufe der nächsten Jahre mit einer dynamischen Rechtsprechung bzw Gesetzgebung zu rechnen ist.


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Literatur-Empfehlung: Schmitt in jusIT 6/2023, KI-Training und die freie Werknutzung für Text- und Data-Mining zum eigenen Gebrauch

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