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January 3, 2024

Ist Scraping bzw Crawling rechtlich zulässig?

Ist Scraping bzw Crawling rechtlich zulässig?

Scraping, Crawling und Data-Mining: Ist das rechtlich zulässig?

Künstliche Intelligenz bedarf des Zugriffes auf jede Menge an Daten, um die KI zu tranieren. In diesem Zusammenhang wird häufig die Technik des Scraping, Crawling oder Data-Minings eingesetzt. Dabei stellt sich die Frage, ob dies rechtlich zulässig ist. Bei Beantwortung dieser Frage, muss gleich eine ganze Reihe von Gesetzen bzw Rechtsbereichen berücksichtigt werden.

Zu beachten sind etwa:

  • datenschutzrechtliche
  • lauterkeitsrechtliche
  • markenschutzrechtliche
  • spezialgesetzliche (KI-Act, Data Act)

aber auch - vor allem - urheberrechtliche Aspekte. Dieser Artikel nimmt die Zulässigkeit von KI-Training via Scraping unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten in den Fokus.

Scraping und Urheberrecht nach österreichischer Rechtslage:

Die wesentliche gesetzliche Bestimmung für die Frage der Zulässigkeit von Scraping im Bereich KI ist die Bestimmung des § 42h Abs 6 UrhG. Dieses Bestimmung besagt, dass eine Vervielfältigung nur dann unter die freie Werknutzung fällt, wenn:

  • das jeweilige Werk rechtmäßig zugänglich war und
  • die Vervielfältigung nicht durch einen Nutzungsvorbehalt ausdrücklich verboten wurde

Inhalte, die im Internet frei öffentlich zugänglich gemacht werden, gelten dabei in der Regel "als rechtmäßig zugänglich".

Spannend ist dabei vor allem der Nutzungsvorbehalt: Demnach hat der Urheber (bzw Inhaber der Verwertungsrechte) die Möglichkeit im Wege eines Opt-Out-Modelles eine KI-Training (Scrapnig, Crawling, Data-Mining) zu untersagen. Der Nutzungsvorbehalt kann dabei ausdrücklich und/oder in angemessener Weise (etwa in den AGB) erklärt werden.


Tipp für Urheber gegen Scraping

Wer eine Verwertung seiner Werke für KI-Training verhindern möchte, sollte geeignete Nutzungsvorbehalte erklären. Generell ist festzuhalten, dass im Bereich von KI bzw KI-Training im Laufe der nächsten Jahre mit einer dynamischen Rechtsprechung bzw Gesetzgebung zu rechnen ist.


Literatur-Empfehlung: Schmitt in jusIT 6/2023, KI-Training und die freie Werknutzung für Text- und Data-Mining zum eigenen Gebrauch

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