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Schadenersatz bei Verletzung von Open-Source-Lizenzbedingungen
Schadenersatz bei Verletzung von Open-Source-Lizenzbedingungen – Was Unternehmen wissen müssen
Open-Source-Software (OSS) ist aus der modernen Softwareentwicklung nicht mehr wegzudenken. Sie bietet Flexibilität, Kostenvorteile und fördert Innovation. Doch die Nutzung von OSS ist kein rechtsfreier Raum: Wer Lizenzbedingungen verletzt, riskiert nicht nur Unterlassungsansprüche, sondern auch Schadenersatzforderungen. In diesem Beitrag beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen und geben praxisnahe Tipps zur Risikominimierung.
Open-Source-Lizenzen sind urheberrechtliche Nutzungsverträge. Wer gegen deren Bedingungen verstößt, handelt regelmäßig rechtswidrig, da die Lizenz die Grundlage für die Nutzung des Werkes bildet. Ein Verstoß führt daher zu einer Urheberrechtsverletzung. Das hat zwei zentrale Konsequenzen:
- Unterlassungsanspruch: Der Rechteinhaber kann die weitere Nutzung untersagen.
- Schadenersatzanspruch: Es stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang Schadenersatz verlangt werden kann.
Rechtsprechung zur Schadenersatzpflicht
Die Gerichte in Deutschland und Österreich haben sich mehrfach mit der Frage befasst, ob bei einer Verletzung von Open-Source-Lizenzbedingungen ein Schadenersatzanspruch besteht. Die Kernaussagen:
- Grundsatz: Schadenersatz ist möglich, wenn eine Lizenzverletzung vorliegt. Maßgeblich ist § 87 UrhG (Österreich) bzw. § 97 UrhG (Deutschland). Voraussetzung ist ein Verschulden – wobei bereits Fahrlässigkeit genügt.
- Lizenzanalogie: Die Höhe des Schadenersatzes wird häufig nach der sogenannten „Lizenzanalogie“ berechnet. Das bedeutet: Es wird ermittelt, welchen Betrag ein vernünftiger Lizenznehmer für die rechtmäßige Nutzung gezahlt hätte. Bei Open Source ist das oft schwierig, da die Software kostenlos angeboten wird. Dennoch kann ein fiktiver Lizenzwert angesetzt werden, insbesondere wenn die Nutzung kommerziell erfolgt.
- Rechtsprechungstendenz: Deutsche Gerichte haben bestätigt, dass auch bei Open-Source-Lizenzen ein Schadenersatzanspruch besteht, wenn die Bedingungen verletzt werden. Beispiel: Bei GPL-Verstößen kann der Rechteinhaber nicht nur Unterlassung, sondern auch Schadenersatz verlangen. Die Höhe orientiert sich an dem wirtschaftlichen Vorteil, den der Verletzer durch die Nutzung erlangt hat.
- Österreichische Linie: Auch hier wird Schadenersatz grundsätzlich bejaht. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Durchsetzung oft auf Unterlassung und Beseitigung fokussiert ist. Für den Schadenersatz wird regelmäßig ein hypothetischer Lizenzwert herangezogen, ergänzt um mögliche Folgeschäden (z. B. Kosten für Rückrufaktionen oder Anpassungen).
Besonderheiten bei Open Source
- Verschuldensunabhängige Haftung? Nein – für Schadenersatz ist Verschulden erforderlich. Allerdings ist die Schwelle niedrig: Schon das Ignorieren der Lizenzbedingungen gilt als fahrlässig.
- Persönliche Haftung der Geschäftsleitung: Wenn kein internes Kontrollsystem für Open-Source-Compliance besteht, kann dies eine Organhaftung begründen.
- Praxisproblem: Da Open Source typischerweise kostenlos ist, wird der Schadenersatz oft gering ausfallen. Dennoch können erhebliche Kosten durch Abmahnungen, Rechtsstreitigkeiten und die Pflicht zur Offenlegung des Quellcodes entstehen.
Fazit
Die Rechtsprechung bestätigt: Bei Verletzung von Open-Source-Lizenzbedingungen besteht ein Anspruch auf Schadenersatz. Die Höhe wird nach der Lizenzanalogie oder dem wirtschaftlichen Vorteil bemessen. Unternehmen sollten daher ein wirksames Compliance-System implementieren, um Verstöße und damit verbundene Kosten zu vermeiden.
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