Ihr E-Commerce-Rechtsanwalt aus Österreich

Im Bereich E-Commerce erschweren eine Reihe von rechtlichen Vorgaben und Regelungen den elektronischen Handel oftmals derart, dass Unternehmer vor schier unlösbaren Anforderungen stehen. Ein erfahrener E-Commerce-Rechtsanwalt kann hier Abhilfe schaffen. Als E-Commerce-Rechtsanwalt berate und begleite ich Sie bei Ihren Projekten und Anliegen rund um E-Commerce, Online-Shop und deren rechtlichen Einschränkungen und Erfordernissen. Mithilfe eines fachkundigen E-Commerce-Rechtsanwaltes können Sie in Kürze von den Vorteilen einer abmahn- und rechtssicheren Online-Plattform profitieren.

Herr Dr. Tretzmüller an einem Schreibtisch

Der E-Commerce-Rechtsanwalt – Ihr idealer Partner für moderne Online Shops

Der E-Commerce-Rechtsanwalt – Ihr idealer Partner für moderne Online ShopsHandel, Verkauf und Vertrieb auf regionaler, nationaler und internationaler Basis über das Internet abzuwickeln, gehört heute zum Geschäftsmodell zahlreicher Klein- und Großunternehmen. Der Multi-Channel-Vertrieb erwirtschaftet nennenswerte Verkaufszahlen und bringt Erfolge, die im regulären Handel kaum möglich wären. Seit der Expansion des Internets boomt der Onlinehandel unnachgiebig. Mehr als 70 % der Warenkäufe in Deutschland und Österreich erfolgen über den Einkauf im Online-Netzwerk. Je nach Branche bieten sich hierfür eine Vielzahl an internetbasierten Plattformen an, über welche der Verkauf abgewickelt werden kann. Amazon, Ebay, Yatego, Dawanda und diverse weitere Online-Plattformen sowie verschiedenste Arten an Webshops stehen für den Vertrieb bereit. Händler und Käufer gehen hierbei eine Vertragsbeziehung ein. Die in diesem Zusammenhang im Background ablaufenden und notwendigen Vorgänge sind den meisten kaum bekannt. Insbesondere die rechtliche Tragweite von Online-Käufen und Verkäufen ist eine bedeutende und relevante Komponente, welche von vielen in ihrer Bedeutung unterschätzt wird.

E-Commerce und Mobile-Commerce sind an eine Vielzahl an rechtlichen Maßregelungen und Gesetze gebunden, welche stetig angepasst und weiterentwickelt werden. Misslingt Händlern die korrekte und gesetzlich geforderte Umsetzung von Vorschriften zum Datenschutz, der DSGVO oder der AGBs, kann dies für weitreichende Konsequenzen und Auswirkungen sorgen. Abmahnungen, Vertragsverletzungen und nicht zuletzt Umsatzeinbußen können Folgen dieser Problematik werden. Damit Sie und Ihr Business diese im Vornherein ausschließen und auf Rechtssicherheit im Online-Handel verlassen können, stehen ich Ihnen beratend zur Seite. Als erfahrener E-Commerce-Anwalt sorgen ich mit kompetenter Expertise und Fachkenntnis für umfangreiche juristische Absicherung. Als spezialisierter E-Commerce-Rechtsanwalt kann ich auf vielfache Erfahrungswerte im der E-Commerce Bereich zurückgreifen und Ihnen und Ihrem Unternehmen damit die beste Allroundberatung in den Bereichen E-Commerce, Datenschutz, IT-Vertragsrecht und Urheberrecht anbieten .

E-Commerce gehört für mich zur Arbeitsweise eines modernen Unternehmens dazu. Dank technischem Verständnis für das Feld des Internethandels ist es uns mir als E-Commerce-Anwalt möglich, jeden Sachverhalt sachlich zu entschlüsseln und Ihnen den bestmöglichen Lösungsweg für Ihren Online-Handel aufzuzeigen. Starten Sie Ihren E-Commerce Vertriebserfolg mit einer stabilen rechtlichen Grundlage und sorgen bereits jetzt vor – damit böse Überraschungen erst gar keine Chance haben. Kümmern Sie sich um den Erfolg Ihres Webshops – ich als Ihr E-Commerce-Anwalt sorge für die perfekte rechtliche Basis.

Rechtliche Erfordernisse von Webshops

FAGG, TKG, Allgemeine Geschäftsbedingungen, P2B-Verordnung, Geoblocking-Verordnung, Widerrufsrecht, Rücktritt, Gewährleistung, Datenschutzerklärung, Cookies und unzählige weitere Aspekte im Zusammenhang mit dem Onlinehandel stellen eine beinahe unüberwindbare Hürde für den Aufbau eines Webshops dar. Vorschriften und Gesetze wie das FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz) stellen Grundpfeiler und Führungsvorgaben bei der Eröffnung eines Onlineshops. Letztlich grundlegend geregelt wurden die rechtlichen Vorgaben zusätzlich mit dem am 01.01.2002 in Kraft getretenen ECG (E-Commerce Gesetz). Mit seiner Einführung kamen auf die Betreiber von Webseiten eine Vielzahl neuer Regelungen zu, welche es zu beachten gibt. Inhaltliche und gestalterische Anforderungen an die Betreiber von kommerziell genutzten Webseiten wurden formuliert. Basierend auf der E-Commerce Richtlinie der Europäischen Kommission formuliert das ECG Vorschriften und Vorgaben, welche für eine Vielzahl an Webseiten gelten. Insbesondere Informationspflichten und Auskünfte, welche der Dienstleister dem Nutzer offenlegen muss, sind hier niedergeschrieben. Neben der Offenlegung von Adresse und Namen verpflichtet das ECG den Betreiber unter anderem zur deutlichen Kennzeichnung von Kaufpreisen und Abonnements und erlegt Kennzeichnungspflichten für Werbung auf. Neben dem FAGG und dem ECG treten zudem Schnittstellen zu anderem Gesetzen wie dem UGB, der Gewerbeordnung oder dem Mediengesetz und Markenrecht auf.

Vor dem Hintergrund dieses Umfanges an Rechtsvorschriften und notwendigerweise zu beachtenden Grundlagen beim Betrieb einer Website ist die Hilfe und fachmännische Beratung eines IT-Rechtsanwaltes der beste Weg, um sich effizient gegen Abmahnungen und Strafen zu schützen. Als E-Commerce-Anwalt kläre ich neuartige, kreative und individuelle Geschäftsmodelle umfassend ab. Nutzen Sie neue Medien mit der professionellen Unterstützung von Experten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.

Gestaltung Ihrer E-Commerce Webseite

Der Aufbau einer persönlichen Webseite zwecks Vertriebs von Waren und Dienstleistungen ist für Händler heutzutage nicht nur ein bedeutender Faktor für den Umsatz. Mit dem Aufbau einer E-Commerce Webseite sichern sich Händler wichtige Wettbewerbsvorteile und können einen weitaus größeren Kundenstamm erreichen. Die Webseite ist damit für den Händler zu einem beinahe unverzichtbaren Aushängeschild für seine Marke geworden. Wie genau Sie Ihre Seite gestalten, bleibt Ihnen überlassen. Technische Möglichkeiten sind weitreichend und kreativ. Ein Designer setzt Ihre Ideen gekonnt um. Auch der Aufbau eines Webshops über Baukasten-Modelle wie bei jimdo.de kommt in Frage und die Webpräsenz ist schnell aufgestellt.

Inhaltlich jedoch müssen sämtliche Webseiten-Modelle den gleichen rechtlichen Anforderungen genügen. Die rechtlichen Vorgaben hierzu sind umfangreich und sollten im besten Fall von einem spezialisierten E-Commerce-Anwalt übernommen werden. Dieser kann dank kompetentem Fachwissen Fehler aufdecken und Risikofaktoren eliminieren. In sorgfältiger Vorgehensweise kann ein E-Commerce-Rechtsanwalt das Impressum gestalten oder die AGBs ausformulieren und interessengerecht gestalten. Auch eine AGB-Prüfung vorzunehmen gehört zu den Tätigkeiten des E-Commerce-Anwaltes. Sorgen Sie dafür, dass juristischen Raffinessen und Erfordernissen Sorge getragen werden. Ein E-Commerce-Anwalt ist der ideale Partner, um Ihre Webseite auch in rechtlicher Hinsicht zu einem Erfolg zu machen.

Vertriebsmodelle über Global Player

Ein eigener Webshop ist zwar ein fantastisches Aushängeschild und wird Ihre Stammkundschaft sicherlich begeistern, auf dem weiten Feld des Online-Marktes kommen kleine Webshops jedoch selten gegen bereits etablierte Online-Anbieter an. Diese haben sich feste Plätze in Google Rankings gesichert und erscheinen zumeist weit oben in der Suchliste. Kleinere Produzenten, Start-Ups und Ein-Mann-Betriebe sind in diesen Fällen besser damit beraten, Ihre Waren und Dienstleistungen zusätzlich über einen der Großen auf dem Markt zu vertreiben. Plattformen wie Amazon, Ebay und weitere bieten hierzu Ihre Dienste an. Die Reichweitenstärke dieser Giganten im Internet überzeugt in jeder Hinsicht.

Rechtlich ist der Händler bei der Nutzung von externen Verkaufsplattformen an die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters gebunden. Die Vorgaben des gewählten Vertriebsportals und das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht sind bindend. Unsere erfahrenen E-Commerce-Anwälte erörtern sorgsam und passgenau die beste Ausgangslage mit Ihnen und geben Einblick in die rechtlichen Vor- und Nachteile der jeweiligen Vertriebsformen und Portale. Klären Sie in einem beratenden Gespräch ab, welcher Weg am besten zu Ihnen passt.

Beratungsumfang im E-Commerce-Recht

Als modernes und technisch stets weitergeführtes Medium setzt das Internet kaum Grenzen an Kreativität und wirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern. Neuartige Geschäftsmodelle sprießen aus dem Boden und selbst der erfahrenste Fachmann kann noch durch eine innovative Idee zum Staunen gebracht werden. Als IT-Anwaltskanzlei gehen wir so weit wie möglich auf die Wünsche, Ideen und Vorstellungen unserer Mandanten ein und versuchen den rechtlichen Rahmen und die vorgegebenen Regularien bestmöglich anzuwenden.

Als E-Commerce-Anwalt berate und unterstütze ich Sie daher von der reinen Geschäftsidee über die Planung bis zur Umsetzung. Gerne helfen wir bei der Verwirklichung Ihres IT-Projektes. Das frühzeitige in Anspruch nehmen eines Beratungsangebotes im Bereich E-Commerce und IT-Recht ist daher ein Erfolgsgarant für viele Branchen. Bauen Sie nicht auf Luftschlössern. Wir klären bereits in der Planungsphase, ob die gewünschte Geschäftsidee auch rechtlich umsetzbar ist. Fehlt es an der rechtlichen Absicherung, kann es schnell zu ungewünschten rechtlichen Folgen kommen. Sparen Sie sich zeit- und kostenintensive Abmahnungen von Konkurrenten, welche bereits auf dem Markt etabliert agieren und Ihre Rechte effektiv durchsetzen möchten. Auch auftretende Wettbewerbsverstöße, welche oftmals nur von einem erfahrenen E-Commerce-Anwalt erkannt werden, können Ihr Geschäft schnell in den Ruin treiben. Mit Engagement unterstützen ich Sie dabei, Ihre Idee Wirklichkeit werden zu lassen und dabei juristische Fettnäpfchen hinter sich zu lassen.

Unser Beratungsangebot im Bereich E-Commerce

Der Erfolg Ihres Online-Handels hängt maßgeblich mit der Planungs- und Vorbereitungsleistung zusammen. Als E-Commerce-Anwalt berate ich Sie vollumfänglich zu sämtlichen Themen vor, während und nach dem Start Ihres Webshops. Profitieren Sie von eingehender, fachkundiger Beratung wie:

  • Beratung von Idee bis Umsetzung Ihres IT-Projektes
  • Rechtsberatung moderne Handelswege
  • Beratung über Informationspflichten im Fernabsatz und E-Commerce, etc.
  • Beratung über Kennzeichnungspflichten von Werbemaßnahmen
  • Beratung im Streitfall
  • Urheberrechtliche Beratung zu Bild- und Tonmaterial
  • Beratung zum Datenschutz im Internet
  • Beratung zu aktueller Rechtsprechung im Bereich IT-Recht/ E-Commerce
  • Beratung zur Kundendaten-Speicherung, -Verarbeitung und -Nutzung

Unser Leistungsportfolio im Bereich E-Commerce

Neben einem breit gefächerten Beratungsangebot stehe ich meinen Mandanten selbstverständlich auch mit weiteren Leistungen im Bereich E-Commerce zur Verfügung. Gerne übernehmen wir unter anderem folgende Prüfungsleistungen und Tätigkeiten für Sie:

  • Anwendung und Sicherung von Schutzrechten im Internet
  • Komplette, abmahnsichere und vollumfängliche Shop- und Webseiten-Prüfungen
  • Planung, Gestaltung und Prüfung von IT-Verträgen aller Art
  • Erstellung von Rechtstexten nach Wunsch
  • Update-Service (Regelmäßige und aktualisierte Überprüfung als Absicherung gegen Abmahnungen)
  • Verteidigung (gerichtlich und außergerichtlich) im Streitfall
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Datenschutzverletzungem von Konkurrenten
  • Verteidigung gegen staatliche Strafansprüche
Für unsere Mandaten haben wir keine bloße Etappe, sondern das endgültige Ziel vor Augen. Eine rechts- und abmahnsichere Webseite ist das Ziel unserer Tätigkeit.

Rechtliche Erfordernisse des Online-Handels

Erfolgreicher Online-Handel erfordert eine Vertragsgestaltung, welche auf die individuellen Erfordernisse des Gewerbes und aktueller Rechtsprechung angepasst ist. Insbesondere bei der Ausgestaltung der eigenen AGBs ist diesem Anspruch zu folgen. Individuell zugeschnittene und eigens für Ihr Unternehmen ausgelegte AGBs können den gesamten Verkaufserfolg positiv beeinflussen. Als E-Commerce-Anwalt erstelle ich daher AGBs ganz nach Ihrem Bedarf für den Verkauf an Verbraucher, an andere Unternehmen oder über einen internetbasierten Online-Shop. Neben den AGBs sorge ich kompetent dafür, dass Ihr Webshop die vom Gesetzgeber geforderten Informationspflichten im Fernabsatz korrekt umsetzt. Zu diesen zählen auch die Belehrungen über das Widerrufsrecht. Ich prüfe, ändere und erstelle die notwendigen Texte (AGB, Datenschutzerklärung, Lizenzvertrag, Nutzungsbedingungen).

Wir verfassen Datenschutzerklärungen für Ihren Shop und führen die gesamte datenschutzrechtliche Prüfung der Webseite durch. Dabei binden wir gekonnt Rechtstexte ein und sorgen für einwandfreie Bestell- und Registrierungsformulierungen, E-Mail-Bestätigungen und weiterem Textmaterial. Auch beraten wir bei der Verfassung zu Texten bezüglich Lieferung, Zahlung, Preisangaben und Werbeaussagen. Die Erklärung zum Widerrufsrecht ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben und gehört zu den Informationspflichten des Händlers. Wir erstellen eine Erklärung über das geltende Widerrufsrecht und sichern Ihnen Webshop damit vor negativen Folgen. Unseren Mandanten stellen wir bereits vor- und ausformulierte Textvorschläge zur Verfügung, welche individuell auf Ihre Branche und Ihren Handel angepasst sind. Unsere Mandanten beraten wir nach bestem Wissen und Gewissen. Sollten unsere Vorschläge einmal nicht auf Gefallen stoßen, suchen wir mit Ihnen die Lösung, welche Ihnen am besten entspricht. Eine starre Prüfung im Einheitsmaß ist für uns keine Option, denn die Zufriedenheit unserer Mandanten steht für unsere E-Commerce-Anwälte an erster Stelle. Nach erfolgter Beratung und Ausfertigung erfolgt eine eingehende Abschlussprüfung sämtlicher Rechtstexte und Arbeiten. Wir arbeiten an Ihrem Erfolg mit und sehen uns in der Verantwortung mit unseren Mandanten die perfekte Lösung für jede Fallfrage zu erarbeiten.

Gestaltung und Umsetzung betreffender Rechtsmaterie vom Experten

Der enorme potenzielle Absatzmarkt stellt den größten Vorteil des Internethandels dar und ist doch zugleich auch sein größter Nachteil. Während Kunden auf Ihren Webshop zwecks Kaufoption zurückgreifen, kann dieser ebenso von Mitbewerbern und Konkurrenten eingesehen werden. Nicht selten treten diese dann in eine Mitbewerberkontrolle ein und mahnen eventuelle Rechtsverletzungen rigoros ab.

Damit ihr Onlineshop jederzeit rechtssicher agieren kann, bieten wir deshalb weitreichende Kompetenz und Expertise zu sämtlicher betreffender Rechtsvorgaben. Dazu haben wir besonderes Augenmerk auf die Gestaltung und Umsetzung folgender abmahnrelevanter Inhalte gelegt:

AGB

Ich prüfe, überarbeite und formuliere die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen für Internet-Portale und Vertriebsplattformen jeder Art.

Datenschutzerklärung / DSGVO

Neben der Überprüfung von Einhaltung und korrekter Formulierung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorschriften erstellen wir selbstverständlich auch die passende Datenschutzerklärung. Wir sorgen für die juristisch korrekte Ausführung der DSGVO und deren Anwendung in Ihrem Webshop.

Widerrufsrecht/Rücktritt

Als E-Commerce-Anwalt führe ich eingehende Check-ups der Umsetzung von Widerrufsrecht und Rücktritt vom Vertrag in Ihrem Online-Shop. Die Einhaltung des gesetzlich verankerten Rechts auf Widerruf und Rücktritt vom Fernabsatzvertrag zählt zu den bedeutenden Grundpfeilern von Online-Vertriebssystems.

Schadensersatz

Vertragsabschlüsse im Internet unterliegen den gleichen gesetzlichen Regelungen wie im Ladengeschäft. Die Bindungswirkung eines Klicks macht sie jedoch zur Besonderheit. Als E-Commerce-Anwalt prüfe ich die Umsetzung von Gesetzen zum Schadensersatz. Zu den im Falle des Schadensersatzes eintretenden Regelungen beraten unsere Anwälte Sie umfassend.

Cookies

Der Einsatz von Cookies ist gängige Praxis auf einer Vielzahl von Webseiten. Wann eine Einwilligung in das Setzen von Cookies den Erfordernissen der DSGVO genügt, ist jedoch strittig. Zahlreiche implementierte Cookie-Consent-Banner verstoßen gegen die Datenschutzregeln der DSGVO. Sichern Sie sich ab und lassen Sie sich dazu vom Fachmann beraten.

Auftragsverarbeiter

Auch beim Einsatz eines Auftragsverarbeiters sind die Vorschriften des DSGVO anzuwenden. Auftragsverarbeiter unterfallen Haftungsregeln und datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Ein Auftragsverarbeiter-Vertrag ist die beste Lösung, um diese rechtlich sinnvoll umzusetzen. Als E-Commerce-Rechtsanwalt kümmere ich mich gerne um dieses Anliegen.

E-Commerce – eine Querschnittsmaterie mit Potenzial und Innovation

Das E-Commerce-Recht als das Recht des elektronischen Datenverkehrs ist im rechtlichen Sinn eine Querschnittsmaterie. Entsprechend dem Anwendungsfall spielen verschiedene Gesetze und Regelwerke eine Rolle. Den technischen Möglichkeiten entsprechend und dem innovativen Fortschritt gerecht werdend, verändern sich auch die rechtlichen Anforderungen und Maßstäbe für die Anbieter und Betreiber von Onlineshops und Webseiten laufend. Die Einbringung neuer Gesetze erfordert ständige Kontrolle und Neuprüfung bereits bestehender Texte. Informationspflichten und Textmaterial den Rücktritt, die Gewährleistung, das Widerrufsrecht oder den Schadensersatz betreffend müssen optimiert und an bestehende Vorgaben angepasst werden. Neue Verordnungen und gerichtliche Urteile sind für viele Betreiber kaum zu überschauen und fordern zeit- und arbeitsintensives Einarbeiten in die Materie. Die Leistungen eines E-Commerce-Anwaltes sorgen dafür, dass Ihnen rechtliche Pannen nicht passieren können. Wir übernehmen die Recherche, sind bestens informiert und halten auch unser eigenes Fachwissen stets auf dem neuesten Stand. Nur durch andauernde Weiterbildung kann ich meine Expertise auf dem hohen Level halten, welches ich meinen Mandanten bieten möchten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Tätigkeitsregionen des E-Commerce Rechtsanwalt Dr. Tretzmüller, LL,M. (IT-LAW)

Als österreichische IT-Rechtskanzlei mit dem Fokus auf E-Commerce, Software, Online-Shops, Datenschutz, AGBs uvm. bin ich als E-Commerce Anwalt für Sie tätig in:

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