Ihre IT-Rechtskanzlei aus Österreich

Rechtliche Beratung sowie Begleitung, Prüfung und Hilfestellung bei IT-Projekten und IT-bezogenen Vorhaben stellt die Kernkompetenz meiner IT-Rechtskanzlei dar. Dank jahrelanger Erfahrung und zahlreichen erfolgreich umgesetzten Projekten kann meine IT-Rechtskanzlei auf ein umfassendes Know-how im Bereich IT-Recht zurückgreifen.

Unsere IT-Rechtskanzlei bietet fundierte Branchen- und Sachkenntnisse für sämtliche Rechtsanliegen im Bereich IT. Unser vielfältiges Leistungsportfolio bietet als Rundum-Service neben Beratung auch Vertragsgestaltung sowie gerichtliche und ausgerichtliche Vertretung und die Durchsetzung / Abwehr von Ansprüchen.

Dr. Tretzmüller vor einem Whiteboard

IT-Rechtskanzlei – der ideale Partner für eine moderne Arbeitsweise

Die weltweit rasant fortschreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche erfordert nicht nur von den Teilhabenden ein Umdenken, sondern stellt auch an das Recht neue, interessante und anspruchsvolle Anforderungen. Für internationale Konzerne, den Mittelstand, aber ebenso Private ergeben sich komplizierte rechtliche Fragestellungen, deren Beantwortung oftmals nur von ausgebildeten IT-Rechtskanzleien mit besonderer Fachkenntnis beantwortet werden kann.

Durch weitreichende Entwicklungen im Onlinebereich, Social Media und dem weiten Feld an nationalem und internationalen Internetmarketing, kommen zunehmend Fragen zur Rechtslage von internetbasierten Abläufen, Verträgen und Vereinbarungen auf. War das Internet bei seiner Entstehung ein beinahe „rechtsfreier Raum“, so erfordert seine zunehmende Nutzung heute mehr denn je klare rechtliche Bestimmungen. Insbesondere Handelsbeziehungen und der Datenschutz, die DSGVO, AGBs sowie Lizenz- und Softwareverträge sind sich oft ergebende Problemfelder bei der Nutzung des World Wide Web.

Eine IT-Rechtskanzlei ist in diesen Momenten der ideale Ansprechpartner, um all Ihre Fragen zu beantworten und Sie auf dem modernen und neuartigen Feld des Informationstechnologierechts kompetent zu begleiten. Verlassen Sie sich auf einen Experten, der sein Fach kennt, die Gegebenheiten fachmännisch aufgreifen kann und Ihnen ein klares Leitbild für sämtliche Belange des IT-Rechts liefert.

Als IT-Rechtskanzlei sorgen wir dafür, dass Sie stets auf der sicheren Seite stehen. Unsere Mandanten können sich auf die Expertise und jahrelange Erfahrung einer IT-Rechtskanzlei verlassen, die ihr Fach versteht und in Ihrem Interesse agiert.

Als IT-Rechtskanzlei bieten wir vollumfängliche Beratung sowie Vertretung im Informationstechnologierecht und sämtlichen relevanten Schnittstellen. Die Anwälte/Innen unserer IT-Rechtskanzlei stehen für die Klärung sämtlicher internetbasierter Sachverhalte jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

IT-Recht – eine zukunftsweisende Rechtsmaterie

Das IT-Recht wird zusammenfassend als Recht der elektronischen Datenverarbeitung verstanden. Heutzutage wird das IT-Recht als eigenständiges Rechtsgebiet angesehen. Als recht junge Disziplin wurde das heutige IT-Recht früher auch als Computerrecht oder EDV-Recht bezeichnet. Heutzutage wird bei der Benennung vorrangig die Bezeichnung IT-Recht, Multimediarecht oder schlicht Internetrecht gewählt.

Inhaltlich erstreckt sich das IT-Recht als Querschnittsmaterie auf zahlreiche Teilbereiche sämtlicher bedeutender Rechtsgebiete. Die thematische Zersplitterung und der Umfang an nötiger Expertise führt zu einem erhöhten juristischen Beratungsbedarf. Das Tätigkeitsfeld unserer IT-Rechtskanzlei ist entsprechend weit ausgelegt und umfasst tiefgreifende Kenntnisse insbesondere in den Rechtsbereichen von Medien- und Arbeitsrecht oder Telekommunikationsrecht.

Überschneidungen zu anderen Sachverhalten sind dabei keine Seltenheit. Gewerblicher Rechtsschutz, Datenschutzrecht, AGBs, Verschwiegenheitsverpflichtungen, Escrow-Agreements, Softwarerecht, Urheber- und Verwaltungsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht sind Teilgebiete, welche oftmals Eingang in die Sachverhalte des IT-Rechts finden. Es ist somit als Rechtsgebiet zu verstehen, welches Teilbereiche diverser Rechtsgebiete in einem zusammenfasst.

IT-Recht bedarf einer Kenntnis in folgenden die Materien folgender Rechtsgebiete:

  • Vertragsrecht der IT, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business)
  • Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der IT-Recht, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht
  • Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten
  • Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste
  • Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
  • Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
  • Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

Hauptbezugspunkt der Rechtsanwendung für die IT-Rechtskanzlei ist das Internet. Als Medium der modernen Informationsgesellschaft ist es der zentrale Akteur und Gegenstand juristischen Klärungsbedarfs. Technisch komplexe Sachverhalte und Prozesse müssen vom Rechtsanwalt gekonnt und verständlich ausgelegt werden. Das Übersetzen dieser in eine gesetzeskonforme Sprache gehört zur Arbeit einer IT-Rechtskanzlei ebenso dazu wie das grundlegende Verständnis internetbasierter Zusammenhänge.

Anwendungsbereiche des IT-Rechts

IT, Internet und Medien haben mittlerweile nicht nur in unser Privatleben, sondern großflächig auch in Handel und Wirtschaft Einzug gehalten. Handelsbeziehungen, ob national oder auf internationaler Ebene, bedürfen zunehmend einer festen und rechtssicheren Klärung.

Rechtlich abgesichert zu sein bringt Ihnen und Ihrem Unternehmen Klarheit und eliminiert Risikofaktoren bereits von Beginn an. Das IT-Recht findet in diesem Umfang bereits in zahlreichen geschäftlichen und privaten Prozessen Anwendung. Bei der Entwicklung von Software, Spielen und Apps, der Anwendung einer Cloud oder Open Source Medien gilt es die korrekten Vorschriften umzusetzen. Meine Mandanten stelle ich daher ein breit gefächertes Beratungsangebot zur Verfügung.

Vom Stand-Up Unternehmen, dem Ein-Mann-Betrieb oder auch Software-Unternehmen – wir beraten und informieren Sie zu sämtlichen juristischen Feinheiten. Im Interesse unserer Mandanten entwerfen und gestalten wir Software- und Providerverträge, NDA, GPL und weitere Vereinbarungen und Erklärungen zu Datenschutz und AGB.Bei Vertragsverhandlungen treten wir effektiv und in Ihrem Sinne ein und sichern Sie maximal ab. Bei Ihren IT-Projekten stehen wir Ihnen zur Seite und verhandeln Nutzungsrechte, Outsourcing Projekte, SaaS und zahlreiche weitere Inhalte.

Interdisziplinäre Beratung in Ihrer IT-Rechtskanzlei  

Technologie, insbesondere das Internet und seine vielfältigen Möglichkeiten, entwickeln sich stetig weiter. Das Informationsrecht muss diese Entwicklung stetig aufgreifen können. Seine inhaltlichen Anforderungen und die Materie lassen sich deshalb schwer abgrenzen. Neueste Mechanismen, Anwendungen und Einsatzmodelle bringen neue Fragestellungen und Konstellationen mit sich.

Geschäftsmodelle, welche mit der zunehmenden Verwendung und den technischen Möglichkeiten des Internets erwachsen sind, müssen rechtlich eingeordnet werden. Auch die Zunahme der wirtschaftlichen Bedeutung dieser Anwendungen ist immer wieder ein Sachverhalt rechtlicher Prüfungen. Neuartige Kommunikationswege wie WhatsApp, Twitter und Co. sowie soziale Medien wie Facebook, Instagram und andere führen zu Fragestellungen bezüglich IT und Datenschutz.

Ziel unserer alltäglichen Arbeit ist deshalb ein Gesamtberatungsangebot und ein umfassender Rechtsschutz für unsere Mandanten. Aufgrund guter Kontakte gelingt uns dies indem wir spezialisierte Rechtsanwäte/Innen für die Belange unserer Mandanten einsetzen. Diese können ein vollumfänglich abdecken, was an Fragestellungen aufkommt. Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten werden fachlich und kompetent erkannt, erörtert und zu Ihrem Vorteil gelöst.

Im Streitfall setzen wir Ihre Interessen und Wünsche gerichtlich und außergerichtlich durch. Unseren Mandanten bieten wir als IT-Rechtskanzlei absolute Transparenz und ein Gesamtpaket aus Know-how und Rechtsberatung im IT-Recht.

Unser Leistungsspektrum im IT-Recht

Als IT-Rechtskanzlei beraten und vertrete ich als Rechtsanwalt Mandanten in den Kernbereichen des IT-Rechts. Mein Leistungsspektrum umfasst insbesondere nachfolgende Tätigkeiten und Felder:

Vertragsrecht

Auch in der Welt der Informationstechnologie stehen sich stets zwei oder mehrere Parteien gegenüber. Damit diese Beziehung von Beginn an eine klar definierte Struktur hat, sind Verträge zur Regelung notwendig. Auch Programme und die dazugehörigen Daten bedürfen bei Herstellung und Veröffentlichung klarer gesetzlicher Einordnung. Als IT-Rechtskanzlei begleiten und beraten ich Sie deshalb bei Ihren Outsourcing-Projekten und stehen mit Rat und Tat zur Seite.

Softwareverträge über die Entwicklung, den Verkauf, die Vermietung als auch den Vertrieb gehören zu unserer täglichen Arbeit. Als IT-Rechtskanzlei unterstützen wir Sie deshalb bereits in der Planung und Ausarbeitung sowie dem Vertragsrecht. Ich setze den passenden und Ihren Interessen entsprechenden Softwarevertrag auf, damit Sie keine ungewünschten Folgen für Ihr Business fürchten müssen.

Mein Tätigkeitsfeld umfasst das Erarbeiten, Formulieren und Gestalten von:

  • Software-Erstellungsverträgen
  • Software-Lizenzverträgen
  • Software-Überlassungsverträgen
  • Software-as-a-Service-Verträgen (SaaS)
  • Service Level Agreements

Bei der Formulierung Ihres Softwarevertrages berücksichtige ich die technischen Besonderheiten sowie Ihres einzigartigen Businessmodells. Des Weiteren helfen ich Ihnen bereits in der Anfangsphase bei Vertragsverhandlungen, um Ihnen die rechtlich bestmögliche Position zu sichern.

Lizenzvertragsrecht

Im Bereich des Urheberrechts ergeben sich oftmals komplizierte Sachverhalte bezüglich neuester Technologien, Produkten und des geistigen Eigentums. Der Schutz dieser kann Mithilfe von Lizenzverträgen effektiv erreicht werden. Auch zur Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten bedarf es einer Lizenzvereinbarung. Auf vertraglicher Ebene kann mittels dieser die genaue Reichweite von Werknutzungsbewilligungen definiert werden.

Für die wirtschaftliche Verwertung von Immaterialgütern stellen Lizenzverträge somit einen bedeutenden Baustein dar. Trotz ihrer Bedeutung für die wirtschaftlichen Belange von Unternehmen und Privaten sind Lizenzverträge gesetzlich bisher nicht ausführlich geregelt worden. Es ist aus vorgenannten Gründen daher von besonderer Bedeutung, dass der Lizenzvertrag hinreichende Bezeichnungen der Nutzungsrechte (§ 24 UrhG) enthält.

Als Dauerschuldverhältnis ist die zeitliche, räumliche und inhaltliche Begrenzung des Lizenzvertrages essenziell. Damit Ihr Lizenzvertrag auf einer standfesten rechtlichen Grundlage steht, helfen wir bereits frühzeitig und setzen Verträge auf, welche rechtliche Gewähr bieten.Damit unsere Mandanten die beste Absicherung genießen können, sorgen ich mit Fachwissen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Wir erarbeiten juristisch standfeste Lizenzverträge für Lizenzgeber oder Lizenznehmer und überprüfen und erstellen Vereinbarungen zum Quellcode.

Sollten Sie einen freien Zugriff auf Ihre Software erlauben wollen, so sorgen wir mit Expertise dafür, dass auch Ihr Open-Source-Programm rechtlich einwandfrei ausgestaltet ist. Ob Sie sich für eine offenen Open-Source-Lizenz oder eine eingeschränktere Version im Sinne des GPL entscheiden, wir sorgen in jedem Fall dafür, dass Ihr Lizenzvertrag rechtlich ideal ausgestaltet ist.

Im Bereich des Lizenzvertragsrechts unterstützt meine IT-Rechtskanzlei Sie mit:

  • Beratung zu privaten und gewerblichen Schutz- und Urheberrechten
  • Entwicklung passgenauer Lizenzstrategien
  • Erarbeitung von Lizenzverträgen
  • Durchführung und Abwicklung von bestehenden Verträgen
  • Durchsetzung von Rechten aus bestehenden Lizenzverträgen
  • GPL / Veröffentlichungserlaubnis (general public license)

Lizenzaudit

Zu den besonderen Leistungen unserer IT-Rechtskanzlei gehört auch das Lizenzaudit. Dieses Überprüfungsverfahren dient dazu den vertragsgemäßen Umgang und die Nutzung der Software-Lizenzen festzustellen. Geprüft wird, ob die tatsächliche Nutzung der Lizenzen deckungsgleich mit der vertraglich vereinbarten Nutzung ist.

Ein solches Audit kann von unseren Experten auf Wunsch durchgeführt werden. Oftmals wird das Lizenzaudit auch bereits bei Vertragsschluss zwischen Software-Hersteller und Lizenznehmer vereinbart. Im Falle einer sich aus dem Audit ergebenden Vertragspflichtverletzung stehen wir Ihnen ebenfalls kompetent zur Seite. Ich setze zivil- und strafrechtliche Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich für Sie durch und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Datenschutzrecht

Die fortschreitende Digitalisierung sämtlicher Lebensräume bringt nicht nur technologische Fortschritte mit sich, sondern auch eine unbegrenzte Anzahl an Möglichkeiten für Unternehmer und Firmen jeder Branche. Zukunftsorientierte Geschäftsmodelle erwachsen aus neuen Gegebenheiten. Damit einher geht jedoch auch eine große Herausforderung, welcher Rechenschaft getragen werden muss: die Rechtssicherheit für alle Akteure.

IT-Sicherheit und Datenschutz werden zu zentralen Aspekten der Geschäftsführung. Rechtliche Regularien, Datenschutzerklärungen oder Verschwiegenheitsverpflichtungen, welche für alle Seiten verbindlich sind und Sicherheit für Nutzer und Daten bringen, sind gefordert. Die Umsetzung dieser rechtlichen Aspekte sollten spezialisierte Fachanwälte übernehmen. Mit Erfahrung, Kompetenz und Fachwissen können ichals IT-Rechtskanzlei dafür sorgen, dass Ihnen wichtige Wettbewerbsvorteile nicht entgehen. Lassen Sie sich von mir zu allen Aspekten des Datenschutzes und seinen Gudelines beraten.

Als Experte entwickeln ich für meine Mandanten individuell angepasste Datenschutz- und Datennutzungskonzepte. Ich sorgen dafür, dass Ihr Business auch in der digitalen Welt ein Höchstmaß an Rechtssicherheit genießt und sich damit optimal entwickeln kann. Unsere Leistungen im Bereich Datenschutz umfassen:

  • Umsetzung der Vorgaben von Datenschutzverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (DSG)
  • Einarbeitung nationaler und internationaler Datenschutzregelungen
  • Datenschutzrechtliche Beratung
  • IT-Projektbezogener Datenschutz
  • Beratung zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben im eigenen Unternehmen
  • Beratung zur Behördenkommunikation mit Datenschutzbehörden
  • Klärung datenschutzrechtlicher Fragestellungen (Abmahnungen, Bußgelder und Haftungsfragen)

Ich helfe Ihnen dabei den Schutz aller (personenbezogenen) Daten und die rechtskonforme Nutzung von Datenbeständen zu erreichen. Hierfür erarbeiten wir:

  • Verschwiegenheitsverpflichtungen
  • Escrow-Agreements
  • NDA / Geheimhaltungsverträge (Non Disclosure Agreement)

Innovation und Datenschutz stellen für uns keine Gegensätze dar. Technologieaffin und zukunftsorientiert arbeiten wir daran die juristisch, technisch und wirtschaftlich bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen zu finden.

IT-Rechtsberatung und neue Medien

Das Cloud Computing umfasst einen Ansatz, welcher als Dienstleistung IT-Infrastrukturen zur Verfügung stellt, ohne dabei lokal auf Ihrem Rechner installiert zu sein. Als relativ neuartige Technologie ergab sich bereits direkt nach Nutzungsbeginn juristischer Klärungsbedarf.

Die 2011 beschlossene Definition des Dienstes beinhaltet drei verschiedene Servicemodelle. Das SaaS-Modell stellt dabei die Software beim externen Dienstleister zur Verfügung. Über ein Nutzungsentgelt wird die Leistung abgerechnet. Bereits die Konstellation birgt zahlreiche rechtliche Fallstricke und sorgt bei Betreibern und Nutzern für Unsicherheit.

Als IT-Rechtskanzlei versorgen wir Sie mit den wichtigsten Informationen bezüglich Cloud, Cloud Computing und SaaS. Wir begleiten Ihre Outscouring-Projekte von der Vertragserstellung bis hin zur Vertragsverhandlung von Software-as-a-Service-Verträgen (SaaS) und Service-Level-Agreements. Sie haben sich für den Einsatz eines Auftragsverarbeiters entschieden?

Auch hier ergeben sich besondere Rechtsaspekte, deren Beachtung und Umsetzung unumgänglich ist. Tappen Sie nicht in Haftungsfallen. Damit Ihr Business durch den Auftragsverarbeiter keinem Haftungsrisiko ausgesetzt wird, prüfen und setzen wir rechtliche Vorgaben gekonnt um. Wir beraten Sie zu sämtlichen Inhalten des Cloud Computing und setzen individuell ausgerichtete Auftragsverarbeiterverträge für Ihr Business auf. Auch die rechtskonforme Integration von Social-Plugins wie Facebook, Instagram und weiteren gehört zu unserem Serviceangebot. Vertrauen Sie Ihrer IT-Rechtskanzlei, damit auch hier die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im rechtlichen Rahmen der DSGVO stattfindet.

Building Information Modeling

Auch im Bau ist heutzutage nicht nur Handwerk, sondern oftmals technische Raffinesse und eine digitale Arbeitsweise gefragt. Das BIM (Building Information Management) erfasst den Lebenszyklus von Bauwerken von der Planungsphase bis zur Ausfertigung digital, bildet diese dreidimensional ab und stellt sie laufend den am Bau beteiligten Parteien zur Verfügung. Das BIM dient dabei der Optimierung von Bauprozessen und Vorgängen und erleichtert die Zusammenarbeit verschiedenster Gewerke. Die Anwendung des Building Information Modeling sorgt dabei für Kosteneinsparungen und eine effizientere Arbeitsweise auf der Grundlage einer gemeinsamen Datenbasis.

Diese Digitalisierung im Bau bringt mit einer effektiven Bauphase auch eine Vielzahl an rechtlichen Auswirkungen mit sich. Bereits während der Vertragsgestaltung ist die Einbeziehung BIM-spezifischer Rechte und Pflichten von Bedeutung. Eine frühzeitige und rechtssichere Regelung fördert den reibungslosen Ablauf Ihres Projektes. Unsere IT-Rechtskanzlei hat bereits BIM-basierte Projekte begleiten dürfen und kann auf wichtige Erfahrungswerte zurückgreifen. Bedeutende rechtliche Disziplinen wie Haftungsrecht, Urheberrechte und Datenschutz werden von mir als Rechtsanwalt kompetent in die Beratung mit eingebaut. Verlassen Sie sich auf einen Partner, der zukunftsweisend und mit dem nötigen technischen Verständnis arbeitet, um für Ihr Projekt die beste rechtliche Grundlage zu gewährleisten.

Rundumservice Ihrer IT-Rechtskanzlei – wir setzen Ihren Anspruch durch

Unsere Aufgabe endet nicht mit dem erfolgreichen Vertragsabschluss. Auch im Streitfall sind wir zuverlässig und zeitnah zur Stelle, um Ihr Recht durchzusetzen. Wir übernehmen die Prozessvertretung in IT-Streitigkeiten und stehen vor Gericht für Ihre Interessen ein. Auch vorab vertreten wir Sie gern in Schiedsverfahren und vor Schiedsgerichten, um optimale Bedingungen für Sie zu schaffen. Verlassen Sie sich auf jahrelange Erfahrung und Know-how auf dem Gebiet des IT-Rechts.

Für unsere Mandanten schaffen ich als Full-Service-Kanzlei einen Rundumservice. Als IT-Rechtskanzlei haben wir uns auf die Beantwortung informationstechnisch relevanter Rechtsfragen spezialisiert. Dafür arbeite ich als Rechtsanwalt in engem Austausch zusammen und beraten Sie vollumfänglich in zu sämtlichen Themen des IT-Rechts. Unser Engagement endet bei einem zufriedenen Mandanten, dessen Rechtsposition das maximal Mögliche mit sich bringt. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Die IT-Rechtskanzlei von Dr. Tretzmüller, LL.M. (IT-LAW) ist in folgenden Regionen tätig

Dr. Tobias Tretzmüller ist mit seiner österreichischen IT-Rechtskanzlei im Bereich Digitalisierung für Unternehmen spezialisiert und in folgenden Regionen für Sie tätig:

  • ÖSTERREICH | Deutschland | International
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  • Niederösterreich
  • St. Pölten
  • Wiener-Neustadt
  • Oberösterreich
  • Linz
  • Horn
  • Wels
  • Steiermark
  • Graz
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  • Burgenland
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  • Bregenz