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Markenanmeldung – Was muss beachtet werden?
Marke: Was ist eine Marke?
Nach dem Markenschutzgesetz (MSchG) werden als Marke alle Zeichen definiert, die dazu dienen können, Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von jenen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Dies können nach MSchG insbesondere „Wörter, einschließlich Personennamen, oder Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Farben, die Form oder Verpackung der Ware oder Klänge“ sein. Eine Marke kann somit als „Unternehmenskennzeichnung“ definiert werden. Der Konsument soll aufgrund der Kennzeichnung erkennen können, aus welchem Unternehmen die ihm angebotene Ware oder Dienstleistung stammt.
Da das MSchG einen abstrakten Markenbegriff definiert, gibt es keine Art der Marke, die von vornherein ausgeschlossen wird. So muss die Marke grundsätzlich lediglich die Voraussetzungen eines darstellbaren Zeichens, welches zur Unterscheidung von anderen Marken dient, erfüllen.
Marke: Wie entsteht der Schutz einer Marke?
Zunächst muss sich ein künftiger Markeninhaber Gedanken darüber machen, welches Produkt oder welche Dienstleistung mit einer Marke geschützt werden soll, denn daraus ergeben sich die verschiedenen Warenklassen (Klassifikation von Nizza, siehe dazu auch https://www.patentamt.at/de/nizzaklassen/). Danach hat sich der künftige Markeninhaber für eine Markenart zu entscheiden (siehe Punkt III) und sich hierzu zu überlegen, in welchen Ländern ein Schutz der Marke sinnvoll erscheint (siehe hierzu https://www.patentamt.at/de/nizzaklassen/Punkt IV).
Der markenrechtliche Schutz einer angemeldeten nationalen Marke beginnt dabei mit Eintragung in das österreichische Markenregister des Patentamts. Die Anmeldung der Marke hat schriftlich zu erfolgen. Ist die Marke einmal im Markenregister registriert, ist es dem Markeninhaber erlaubt, anderen zu verbieten, identische oder verwechselbare Zeichen zu verwenden. Das Markenrecht entsteht somit mit dem Tag der Eintragung ins Markenregister.
Eine Marke kann jedoch auch vor bzw. ohne Registrierung Schutz erlangen, indem sie durch Bekanntheit und Verwendung bereits an Unterscheidungskraft gewonnen hat (=Verkehrsgeltung). So kann auch ein Kennzeichenschutz aus dem UWG entstanden sein.
Da die Marke vor allem dazu dient, dem Verbraucher die Zuordnung zu einem bestimmten Unternehmen zu gestatteten und der Verbraucher eine Marke für eine gewisse Qualität und Beschaffenheit schätzt, sollte aus Unternehmersicht — auch aus Werbezwecken — nicht darauf gehofft werden, dass eine Marke von selbst Unterscheidungskraft erlangt, sondern der Weg schnellstmöglich ins Patentamt frühen.
Markenanmeldung: Welche Arten von Marken gibt es?
Eine wichtige Überlegung vor Anmeldung einer Marke ist vor allem jene, welche Art der Marke registriert werden soll. Hierbei gibt es nämlich so einige Möglichkeiten, welche je nach beabsichtigter Nutzung der Marke von unterschiedlichem Interesse sein können:
Wortmarke: besteht aus Buchstaben oder Zahlen, sowie ausgewählten Sonderzeichen und ist die häufigst registrierte Markenart, da ihr Schutzumfang sehr weitgehend ist. Geschützt werden alle Schreibweisen des Wortes.
Bildmarken: sind graphische Darstellungen, die keine Buchstaben oder Worte enthalten.
Eine häufig kombinierte Markenart, ist jene der beiden oben genannten Arten, die Wort-Bildmarke.
Farbmarke: besteht entweder aus einer Farbe oder mehreren kombinierten Farben. Entscheidend für den Schutz ist, dass der Verbraucher ein bestimmtes Unternehmen mit der Farbe verbindet.
Körperliche Marken oder Formmarken: sind sogenannte dreidimensionale Marken, sie schützen die äußere Form oder Verpackung des Produkts.
Positionsmarke: schützt die besondere Platzierung der Marke auf spezifischen Objekten. Auch hier spielt der Verbraucher eine wichtige Rolle und muss mit der Position der Marke ein bestimmtes Unternehmen verbinden.
Wie bei der Wort-Bild-Marke schon erwähnt, können beliebige Markenarten kombiniert werden, man spricht dann von sogenannten Kombinationsmarken.
Marke: Was ist der Unterschied zwischen einer nationalen Marke und einer Unionsmarke?
Eine nationale (österreichische Marke) wird beim österreichischen Patentamt registriert und bietet zehn Jahre Schutz der Marke im gesamten österreichischen Staatsgebiet. Es gelten hierbei, neben den EU-Bestimmungen, auch die wenigen speziellen nationalen Bestimmungen. Der Markenschutz ist also räumlich begrenzt auf das Staatsgebiet.
Bei einer Unionsmarke handelt es sich hingegen um ein Markenrecht der gesamten europäischen Union. Bei Anmeldung einer Marke beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) entsteht Schutz der Marke in jedem Mitgliedsstaat der EU, einzelne Mitgliedsstaaten können davon nicht ausgenommen werden.
Nationale Marken und die Unionsmarke bestehen nebeneinander, die Unionsmarke tritt nicht anstelle der nationalen Marke (= Prinzip der Koexistenz).
Ein Vorteil der Unionsmarke ist der EU-weit-einheitliche Rechtsschutz. Markenrechtsverletzungen können mit einer Klage vor den Unionsmarkengerichten geltend gemacht werden und deren Entscheidungen haben dementsprechend in der gesamten EU Gültigkeit.
Markenanmeldung: Auf was ist vor der Registrierung einer Marke zu achten?
Vor Registrierung der gewünschten eigenen Marke, sollte sich der künftige Markeninhaber unbedingt darüber informieren, ob eine ähnliche/gleiche Marken, wie die von ihm zur Registrierung geplante, bereits vorhanden ist. Quellen in Österreich für die Recherche in diesem Zusammenhang sind vor allem das Markenregister des Patentamtes[1], das Firmenbuch[2] oder das WKO Firmen A-Z[3]. Für Deutschland von Interesse: das Register des Deutschen Patentamtes[4].
Eine eingehende Recherche ist wichtig, um vorab Konflikte zu vermeiden und einen größtmöglichen Markenschutz zu erzielen, indem man die eigene Marke den Rechercheergebnissen entsprechend anpasst.
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[1] http://see-ip.patentamt.at/
[2] https://firmenbuch.at/
[3] https://firmen.wko.at/SearchSimple.aspx
[4] https://www.dpma.de/recherche/dpmaregister/index.html
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