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June 30, 2025

Urheberrechtlicher Schutz von Software - Wann ist eine Software rechtlich geschützt?

Urheberrechtlicher Schutz von Software - Wann ist eine Software rechtlich geschützt?

Urheberrechtlicher Schutz von Software: Was Entwickler und Unternehmen wissen müssen

Der Quellcode eines Computerprogramms ist vom Moment seiner Entstehung an urheberrechtlich geschützt – ganz automatisch, ohne dass es einer Registrierung bedarf. Der Schutz entsteht durch einen sogenannten Realakt, also durch die schöpferische Leistung selbst. Dabei wird der Quellcode rechtlich wie ein literarisches Werk behandelt.

Voraussetzung: Eigene geistige Schöpfung

Im Zentrum steht die Frage, ob die Software das Ergebnis einer eigenen geistigen Schöpfung des Entwicklers ist (§ 40a Abs 1 UrhG). Die Anforderungen an diese sogenannte „Schöpfungshöhe“ wurden im Laufe der Zeit abgesenkt: Es reicht bereits eine einfache Individualität. Schutzlos bleiben allerdings sogenannte Banalprogramme, bei denen keinerlei kreativer Spielraum bestand.

Was ist konkret geschützt – und was nicht?

Geschützt sind:

  • Der Quell- und Objektcode
  • Individuelle Konzeption und Struktur des Programms
  • Ausdrucksformen des Programms, also die Art, wie eine Idee technisch umgesetzt wird

Nicht geschützt sind:

  • Reine Ideen und Konzepte
  • Funktionalitäten
  • Algorithmen in abstrakter Form
  • Programmiersprachen, Dateiformate und Benutzeroberflächen

Der EuGH hat jüngst bestätigt, dass allein die Ausdrucksform einer Software schutzfähig ist (C-159/23). Damit ist klargestellt: Die Idee hinter einem Programm bleibt gemeinfrei – geschützt ist lediglich ihre konkrete Umsetzung.

KI-generierte Software – schutzfähig oder nicht?

Ein zunehmend praxisrelevantes Thema ist der Einsatz von KI-Tools bei der Softwareentwicklung. Der urheberrechtliche Schutz greift nur, wenn ein menschlicher Beitrag im Entwicklungsprozess erkennbar ist. Wird eine Software autonom – etwa durch ein KI-System wie GitHub Copilot oder ChatGPT – ohne eigene kreative Entscheidung des Entwicklers generiert, fehlt es an der nötigen menschlichen Schöpfungshöhe.

Praxistipp:
Unternehmen sollten dokumentieren, welcher menschliche Input in die Softwareentwicklung eingeflossen ist, um den urheberrechtlichen Schutz auch bei Einsatz von KI abzusichern.

Checkliste: Liegt ein urheberrechtlich geschütztes Werk vor?

  • Gibt es mehrere mögliche Lösungen für die Programmieraufgabe?
  • Hatte der Entwickler echten kreativen Spielraum?
  • Weicht die Umsetzung vom rein Technischen oder Standardisierten ab?
  • Wurde der Code individuell und nicht bloß durch Dritte oder Tools generiert?

Fazit

Das Urheberrecht schützt nicht jede Software, aber sehr wohl jene Programme, die durch einen individuellen Lösungsansatz geprägt sind. Für Unternehmen ist es entscheidend, schon im Entwicklungsprozess auf die Dokumentation der schöpferischen Leistung zu achten – besonders in Zeiten zunehmender Automatisierung durch KI.

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