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August 21, 2023

Software und Dokumentation: Unbeliebt - aber wichtig!

Software und Dokumentation: Unbeliebt - aber wichtig!

Softwarerecht: Warum eine Dokumentation im Bereich der Softwareentwicklung so wichtig ist

Sie ist gleichsam wichtig wie unbeliebt. Die Dokumentation im Zuge der Softwareentwicklung. Gerade im Bereich der Entwicklung einer Individualsoftware ist sie für den Auftraggeber keinesfalls aus den Augen zu verlieren. Doch was genau umfasst die Dokumentation? Je nach Entwicklungsmethodik werden dabei ganz unterschiedliche Dokumente, Werkzeuge und Bibliotheken erfasst und fortgeschrieben.

Die Dokumentation bildet einen wichtigen Beitrag zum Systemverständnis und wird nach Übergabe der Software weiter fortgeschrieben. Ohne angemessene Dokumentation ist Übernehmer der Software oft auf verlorenem Posten.

Softwarerecht und Dokumentation: Welche Dokumentation ist geschuldet?

Was genau an Dokumentation geschuldet ist, kann sich aus dem Individualsoftwarevertrag ergeben. Zur Dokumentation kann zum Beispiel gehören:

  • Anforderungsdefinitionen
  • Use Case Beschreibungen
  • Design Beschreibungen
  • Architekturbeschreibungen
  • Testpläne
  • Anleitungen
  • Konfigurationsvorgaben
  • Fehlerpläne
  • Eingesetzte Werkzeuge (Compiler, Linker, Editoren, Runtime-Umgebung)
  • Eingesetzte Third-Party-Komponenten
  • Eingesetzte Open Source Komponenten (Bill of Material)
  • Passwörter
  • Nutzerzugänge

Welche Dokumentation letztlich sinnvoll ist, ist im Einzelfall zu ermitteln.

Die Fachgruppe Elektrotechnik und Informationstechnik gibt zur "Software-Dokumenation" folgende Empfehlung ab: "Während diese Normen [ISO/IEC/IEEE 15289; ISO/IEC19595-2:2012; ISO/IEC 42010:2007] durchaus nützliche Informatinen und Hinweise beinhalten, eignen sie sich nicht, um eine "überlicherweise" zu erwartende Dokumentation oder eine Dokumenation "mittlerer Art und Güte" bzw allgemein anerkannte Regeln der Technik im Bereich Dokumentationzu ermitteln".

Dokumentation und Recht und rechtlichen Gesichtspunkten

Die Verpflichtung zur Führung einer projektbegleitenden technischen Dokumentation ist in einem Entwicklungsprojekt auch ohne entsprechende Vereinbarung jedenfalls nach dem Stand der Technik (der Softwareentwicklung) geschuldet.

Zur Vermeidung von Schäden ist zu ermitteln, was technisch notwendig, geeignet, angemessen und vermeidbar ist. Eventuell gehört zum Projekt selbst eine eigene Projektdokumentation. Ein Verzicht aufdie Dokumentation der Softwareentwicklung dürfte auch im Bereich des agilen Programmierens mehr als fragwürdig sein. Vielmehr ist die Dokumentation auch bei Anwendung agiler Projektmanagementmethoden in der Regel unverzichtbar, wenn die Software selbst weiterentwickelt werden soll. Die Dokumentation ist wichtiges Element eines Know-how-Übergangs.

Weitergehende Literatur: Remmertz/Kast, Digital Escrow, S 132; Tretzmüller, Handbuch Softwarerecht


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