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AI Act: Guidelines für Anbieter von KI-Modellen
KI-Compliance im Fokus: Was Unternehmen jetzt über Transparenz, Urheberrecht und Sicherheit wissen müssen
Die EU hat mit dem AI Act einen Meilenstein für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz gesetzt. Für Anbieter und Nutzer von allgemeinen KI-Modellen ergeben sich daraus klare Pflichten – insbesondere in den Bereichen Transparenz, Urheberrecht, Sicherheit und Modell-Dokumentation. In diesem Beitrag zeigen wir, worauf es jetzt ankommt und wie Unternehmen sich vorbereiten können.
Die folgenden Vorgaben beziehen sich auf Anbieter von KI-Modellen.
🔍 Transparenz: Pflicht zur Offenlegung und Dokumentation
Die Transparenzpflichten nach Artikel 53 AI Act zielen darauf ab, die Nachvollziehbarkeit und Vertrauenswürdigkeit von KI-Modellen zu stärken. Anbieter müssen:
- Eine Modell-Dokumentation erstellen und aktuell halten.
- Frühere Versionen für mindestens 10 Jahre archivieren.
- Eine Kontaktstelle für Behörden und nachgelagerte Anbieter einrichten.
- Informationen innerhalb von 14 Tagen bereitstellen – es sei denn, außergewöhnliche Umstände liegen vor.
Die Dokumentation muss qualitativ hochwertig, integer und gegen Manipulation geschützt sein. Technische Standards zur Sicherung der Informationen sind verpflichtend.
📋 Das Modell-Dokumentationsformular: Strukturierte Transparenz
Ein zentrales Werkzeug zur Umsetzung ist das Modell-Dokumentationsformular, das zwischen drei Adressaten unterscheidet:
- Downstream-Anbieter (z. B. Integratoren),
- AI Office (EU-Aufsichtsbehörde),
- Nationale Behörden.
Das Formular enthält Felder zu:
- Modellname, Version, Anbieter
- Trainingsdaten und deren Herkunft
- Technische Merkmale und Schnittstellen
- Risiken, Einschränkungen und Sicherheitsmaßnahmen
- Umgang mit Urheberrecht und Datenschutz
- Kontaktinformationen für Anfragen
Die Informationen für Behörden dürfen nur auf Anfrage bereitgestellt werden und müssen sich auf das Notwendige beschränken.
🧾 Urheberrecht: Schutz geistigen Eigentums im KI-Zeitalter
Artikel 53(1)(c) des AI Act verpflichtet Anbieter zur Umsetzung einer wirksamen Urheberrechtspolitik. Die wichtigsten Maßnahmen:
- Rechtmäßiges Crawling: Nur öffentlich zugängliche Inhalte dürfen verwendet werden. Paywalls und Schutzmechanismen dürfen nicht umgangen werden.
- Respektierung von Rechtevorbehalten: Maschinenlesbare Hinweise wie
robots.txt
müssen erkannt und beachtet werden. - Vermeidung urheberrechtsverletzender Outputs: Technische Schutzmaßnahmen und klare Nutzungsbedingungen sind Pflicht.
- Beschwerdemechanismus: Rechteinhaber müssen eine einfache Möglichkeit zur Kontaktaufnahme und Beschwerde haben.
🛡️ Sicherheit: Schutz vor Missbrauch und Manipulation
Die Sicherheitsmaßnahmen nach Artikel 55 AI Act sollen systemische Risiken minimieren. Dazu gehören:
- Datenbereinigung und Filterung im Training
- Input-/Output-Überwachung zur Kontrolle von Modellverhalten
- Gestufter Zugang zu Modellparametern (kein öffentlicher Zugang)
- Transparenztechniken wie Chain-of-Thought
- Ökosystem-Sicherheit durch Monitoring und Identifikation
🔐 Security: Schutz vor Diebstahl und unbefugtem Zugriff
Auch die technische Sicherheit muss gewährleistet sein:
- Netzwerkschutz (Zero Trust, MFA)
- Verschlüsselung (mind. 256-bit, TPM)
- Interface-Härtung und Zugriffskontrollen
- Insider-Prävention durch Schulungen und Hintergrundprüfungen
- Security Assurance durch externe Audits, Red-Teaming und Bug-Bounty-Programme
✅ Fazit: Jetzt handeln für KI-Compliance
Die Anforderungen des AI Act sind komplex – aber umsetzbar. Unternehmen sollten jetzt:
- Eine eigene KI-Compliance-Strategie entwickeln,
- Das Modell-Dokumentationsformular als Standard etablieren,
- Die Urheberrechtspolitik überarbeiten,
- Und technische sowie organisatorische Sicherheitsmaßnahmen implementieren.
Gerne wir Sie und Ihr Unternehmen bei der Umsetzung – von der Risikoanalyse bis zur Dokumentation.
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