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August 25, 2025

Cloud Switching im Lichte des Data Act: Neue Freiheiten für Unternehmen?

Cloud Switching im Lichte des Data Act: Neue Freiheiten für Unternehmen?

Cloud Switching im Lichte des Data Act: Neue Freiheiten für Unternehmen

Die zunehmende Abhängigkeit von einzelnen Cloud-Anbietern stellt für viele Unternehmen ein strategisches Risiko dar. Der europäische Data Act setzt hier an und schafft mit seinen Regelungen zum sogenannten Cloud Switching einen neuen Ordnungsrahmen, der die Portabilität von Daten und die technische Interoperabilität zwischen Cloud-Diensten erheblich stärkt.

Was versteht man unter Cloud Switching?

Cloud Switching bezeichnet den Wechsel von einem Cloud-Dienstleister zu einem anderen – oder auch zurück in die eigene IT-Infrastruktur. Bislang war dieser Wechsel häufig mit hohen Kosten, technischen Hürden oder vertraglichen Einschränkungen verbunden. Der Data Act verpflichtet Anbieter nun dazu, diesen Wechsel zu ermöglichen und aktiv zu unterstützen.

Zentrale Regelungen des Data Act zum Cloud Switching

1. Vertragliche Transparenz (Art. 25 Data Act)

Cloud-Anbieter müssen künftig in ihren Verträgen klar und verständlich darlegen:

  • den Ablauf des Anbieterwechsels,
  • die zu übertragenden Daten und digitalen Ressourcen,
  • die geltenden Fristen (z. B. max. 30 Tage für die technische Umstellung),
  • die Bedingungen für die Datenlöschung,
  • sowie etwaige Entgelte für den Wechsel.

2. Abschaffung von Wechselentgelten (Art. 29)

Bis spätestens Januar 2027 dürfen keine Entgelte mehr für den Anbieterwechsel erhoben werden. Bereits ab Inkrafttreten des Data Act sind diese Entgelte auf ein angemessenes Maß zu reduzieren.

3. Technische Interoperabilität (Art. 30)

Anbieter sind verpflichtet, offene Schnittstellen und standardisierte Datenformate bereitzustellen, um die technische Kompatibilität zwischen verschiedenen Cloud-Diensten zu gewährleisten. Dies soll insbesondere Multi-Cloud-Strategien fördern und sogenannte Vendor Lock-ins verhindern.

4. Informationspflichten (Art. 26)

Bereits vor Vertragsabschluss müssen Anbieter umfassend über die Wechselmöglichkeiten, unterstützte Datenformate, Schnittstellen und etwaige technische Einschränkungen informieren.

Relevanz für Unternehmen

Für Unternehmen bedeutet dies eine neue Handlungsfreiheit in der Gestaltung ihrer IT-Strategie. Die Möglichkeit, Cloud-Anbieter künftig einfacher und kostengünstiger zu wechseln, stärkt nicht nur die Verhandlungsposition gegenüber Dienstleistern, sondern eröffnet auch neue Wege für Innovation und Effizienzsteigerung.

Zudem wird empfohlen, bereits heute Exit-Strategien in Cloud-Verträge zu integrieren und die eigene IT-Architektur auf Portabilität und Interoperabilität hin zu überprüfen.

Nationale Umsetzung in Österreich und Deutschland

Das deutsche Durchführungsgesetz zum Data Act sieht vor, dass die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde fungiert. Sie kann Beschwerden prüfen, Verfahren koordinieren und bei Verstößen Sanktionen verhängen. In Österreich ist eine ähnliche Rolle für die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) oder die Datenschutzbehörde denkbar – eine finale Zuweisung steht jedoch noch aus.

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