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Der Data Act: Cloud-Switching
Cloud Switching: Die Zukunft der Datenverarbeitung in der EU?
Der Markt für Cloud-Dienste ist heute stark auf einige wenige große Anbieter konzentriert. Microsoft Azure, Amazon AWS und die Google Cloud dominieren den Markt, was eine oligopolistische Struktur geschaffen hat. Mit einem gemeinsamen Marktanteil von rund 66 % dieser drei Anbieter ist es nicht verwunderlich, dass die Europäische Union Maßnahmen ergreift, um diese Marktdominanz aufzubrechen und mehr Wettbewerb zu fördern.
Eine bedeutende Änderung bringt das Kapitel VI des Data Acts, das als „Paukenschlag“ für die Cloud-Branche bezeichnet wird. Ziel ist es, die gescheiterte „Free-Flow-of-Data“-Verordnung abzulösen und ein neues System zur Erleichterung des Cloud-Switching zu etablieren.
Was ist „Cloud Switching“?
Cloud Switching bezieht sich auf die Möglichkeit für Kunden, von einem Cloud-Anbieter zu einem anderen zu wechseln oder ihre Daten und Dienste wieder auf eigene IT-Infrastrukturen (On-Premise) zu übertragen. Dieser Prozess soll durch das Kapitel VI des Data Acts erleichtert werden. Anbieter von Cloud-Diensten – einschließlich Infrastructure-as-a-Service, Platform-as-a-Service, Software-as-a-Service und anderen digitalen Dienstleistungen – müssen sicherstellen, dass der Wechsel ohne technische, vertragliche oder kommerzielle Hindernisse möglich ist.
Was umfasst der Begriff „Datenverarbeitungsdienst“?
Gemäß Art. 2 Z 8 des Data Acts ist ein „Datenverarbeitungsdienst“ eine digitale Dienstleistung, die dem Kunden einen Netzzugang zu konfigurierbaren, skalierbaren und elastischen Rechenressourcen bietet. Die Bereitstellung dieser Dienste soll laut Gesetzgebung mit minimalem Verwaltungsaufwand und geringem Eingreifen des Dienstanbieters erfolgen – eine Definition, die jedoch Kritik auf sich zieht.
Herausforderungen beim Cloud-Switching
Ein zentrales Problem ist die unklare Definition des minimalen Verwaltungsaufwands. In der Praxis erfordert die Bereitstellung von Cloud-Diensten häufig eine langfristige und komplexe Implementierungsphase, die in den seltensten Fällen „minimal“ ist. Dies könnte dazu führen, dass einige Anbieter den Verwaltungsaufwand künstlich erhöhen, um den Anforderungen des Data Acts zu entgehen.
Darüber hinaus ist der Begriff „minimaler Verwaltungsaufwand“ so ungenau definiert, dass es potenziell zu einem toten Recht werden könnte – weil sich niemand direkt angesprochen fühlt.
Verpflichtungen der Cloud-Anbieter
Cloud-Anbieter sind gemäß Art. 27 des Data Acts verpflichtet, den Wechsel ihrer Kunden zu einem anderen Dienstleister zu erleichtern. Sie müssen:
- Hindernisse beseitigen, die den Wechsel behindern,
- Die Migration entweder zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst, zu eigenen IT-Systemen oder zu einer Multi-Cloud-Umgebung ermöglichen,
- Vertragsbestimmungen eindeutig und schriftlich festhalten, insbesondere im Hinblick auf die Rechte und Pflichten beim Wechsel.
Zudem müssen die Cloud-Anbieter die Kunden stets mit aktuellen Informationen über die Wechseloptionen und die damit verbundenen Bedingungen versorgen.
Abschaffung von Wechselentgelten
Eine der größten Hürden beim Cloud-Switching sind die hohen Wechselentgelte. Der Data Act sieht jedoch eine schrittweise Abschaffung dieser Gebühren vor:
- Zwischen dem 11. Januar 2024 und dem 12. Januar 2027 dürfen nur noch reduzierte Wechselentgelte erhoben werden.
- Ab dem 12. Januar 2027 sind Wechselentgelte dann vollständig verboten.
Davon ausgenommen sind jedoch Standarddienstentgelte und Vertragsstrafen, die im Zusammenhang mit einem Wechsel vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit entstehen. Dies bedeutet, dass bestimmte Kosten auch weiterhin nach einem Wechsel erhoben werden können.
Fazit: Ein Schritt in Richtung mehr Cloud-Freiheit
Der Data Act, insbesondere das Kapitel VI, stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Dominanz der großen Cloud-Anbieter zu verringern und den Wechsel zwischen verschiedenen Diensten zu erleichtern. Dennoch bleibt abzuwarten, wie die unklaren Definitionen, wie der „minimale Verwaltungsaufwand“, in der Praxis umgesetzt werden und ob der gewünschte Wettbewerb tatsächlich gefördert wird.
Die EU hat mit dem Data Act ein klares Signal gesetzt: Die Zukunft der Datenverarbeitung soll flexibler, transparenter und zugänglicher für Unternehmen jeder Größe sein.
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