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Fernunterrichtsschutzgesetz: BGH-Urteil betrifft Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen
Fernunterrichtsschutzgesetz: BGH-Urteil betrifft Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen
Was wurde entschieden?
Der deutsche Bundesgerichtshof hat im Juni 2025 entschieden, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Unternehmer gilt. Damit betrifft das Gesetz eine Vielzahl von digitalen Bildungsangeboten – unabhängig davon, ob sie sich an Privatpersonen oder Geschäftskunden richten.
Wann gilt das Fernunterrichtsschutzgesetz?
Das FernUSG kommt zur Anwendung, wenn:
- ein entgeltliches Bildungsangebot vorliegt,
- die Vermittlung räumlich getrennt erfolgt (z. B. online),
- und eine Form der Lernkontrolle vorgesehen ist.
Dabei ist entscheidend: Der Begriff der „Lernkontrolle“ wird sehr weit ausgelegt. Es reicht bereits, wenn Teilnehmer Fragen stellen können, Feedback erhalten oder Inhalte strukturiert aufbereitet werden. Auch die Vermittlung von unternehmerischem Know-how, Persönlichkeitsentwicklung oder Mindset kann unter das Gesetz fallen.
Was bedeutet das für Anbieter?
Die Konsequenz: Die allermeisten Online-Kurse, Coachings und Mentoring-Programme – ob für Verbraucher oder Unternehmer – benötigen eine Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Ohne diese Zulassung droht die Unwirksamkeit des Vertrags und damit Rückforderungsansprüche der Teilnehmer. Dies gilt auch für bereits konsumierte Kurse!
Was bedeutet das für österreichische Anbieter?
Auch österreichische Unternehmen, die digitale Bildungsangebote sind, in vielen Konstelationen, betroffen. D
Unser Angebot für österreichische Anbieter und Verbraucher
Wir unterstützen österreichische Unternehmen und Einzelpersonen bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer digitalen Bildungsangebote. In einem strukturierten Erstgespräch klären wir:
- Ob das Fernunterrichtsschutzgesetz auf Ihr Angebot anwendbar ist,
- Welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben,
- Und welche weiteren Schritte sinnvoll sind – etwa eine ZFU-Zulassung oder Anpassung der Vertragsgestaltung.
📞 Erstgespräch zum Pauschalpreis von EUR 175,00 netto📧 Kontakt: anfrage@digital-recht.at
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