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August 4, 2025

Haftung für Softwarefehler: Worauf Sie bei der Vertragsgestaltung achten sollten

Haftung für Softwarefehler: Worauf Sie bei der Vertragsgestaltung achten sollten

Haftung für Softwarefehler: Worauf Sie bei der Vertragsgestaltung achten sollten

Softwarefehler können erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen – und genau deshalb ist die Haftungsfrage bei IT-Projekten ein zentraler Bestandteil der Vertragsgestaltung. Wer als Anbieter oder Anwender auf der sicheren Seite stehen will, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen und die vertraglichen Regelungen sorgfältig prüfen.

1. Grundsatz: Haftungsbeschränkung zwischen Unternehmern ist möglich

In der unternehmerischen Praxis ist es üblich und rechtlich zulässig, die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden vertraglich zu beschränken oder sogar ganz auszuschließen. Auch eine summenmäßige Haftungsbegrenzung ist regelmäßig wirksam – sofern sie nicht gegen die guten Sitten verstößt.

Dabei gilt: Je niedriger die festgelegte Haftungsgrenze, desto höher das Risiko, dass die Regelung im Einzelfall als unangemessen eingestuft wird. Die Gerichte beurteilen jede Haftungsvereinbarung individuell. Üblich ist eine Formulierung, die die Haftung auf die „bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden“ begrenzt – diese Klausel wurde vom BGH als wirksam und nicht intransparent anerkannt.

2. Die Rolle der Haftpflichtversicherung

Ein häufiger Praxisfehler: Softwareunternehmen verlassen sich auf eine Haftpflichtversicherung, die zwar hohe Summen für Personen- und Sachschäden abdeckt, aber relevante Risiken wie Datenschutzverstöße oder Urheberrechtsverletzungen nur unzureichend berücksichtigt. Es empfiehlt sich, die Police kritisch zu prüfen – im Zweifel mit professioneller Unterstützung.

Zudem sollte beachtet werden, dass bestimmte Branchen (z. B. Glücksspiel, Erotik, Kryptowährungen) häufig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Wer bei Vertragsabschluss unrichtige oder unvollständige Angaben macht, riskiert zudem den Verlust des Versicherungsschutzes wegen Täuschung.

3. Schutzstrategien für Softwareanbieter

Um die eigene Haftung in Projekten wirksam zu begrenzen, können Softwareanbieter eine Reihe vertraglicher Mechanismen nutzen:

  • Allgemeine, wenig konkrete Leistungsbeschreibungen
  • Verlagerung organisatorischer und dokumentarischer Pflichten auf den Kunden
  • Vertragsgestaltung als Dienstvertrag (nicht Werkvertrag)
  • Unverbindliche Termine und Verzug erst nach zweiter Mahnung
  • Kein Zugriff auf den Quellcode
  • Weitgehende Auditrechte für Anbieter, wenn diese Rechteinhaber der Software sind
  • Zurückbehaltungsrechte für die Leistung
  • Änderungen gegen Time & Material abrechnen
  • Verkürzte Verjährungsfristen (z. B. ein Jahr)
  • Eingeschränkte Mängelrechte, kein Einbehalt bei Vergütung
  • Werknutzungsbewilligung nur einfach, beschränkt und widerrufbar
  • Haftung summenmäßig beschränken, auch für grobe Fahrlässigkeit
  • Haftungsausschluss für Datenverlust und entgangenen Gewinn
  • Ausdrückliche Mitwirkungspflichten des Kunden
  • Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts im ersten Vertragsjahr
  • Berücksichtigung von Mängelrügeobliegenheiten

4. Interessenwahrung aus Sicht des Anwenders

Um sich vor Schäden durch mangelhafte Software zu schützen, sollte der Anwender gezielt Regelungen zugunsten seiner Position in den Vertrag aufnehmen:

  • Konkrete Zielvereinbarungen als Geschäftsgrundlage (z. B. in der Präambel)
  • Pflichtenheft mit klar definiertem Leistungsumfang
  • Verbindlicher Meilensteinplan ohne Mahnungserfordernis
  • Recht auf Herausgabe des Quellcodes
  • Vergütung nach Leistungsabschnitten, mit Einbehalt für Mängel
  • Umfassende Mängelrechte und gesetzliche Verjährung
  • Ausschluss von Mängelrügeobliegenheiten
  • Vertragsausrichtung als Werkvertrag
  • Kurze Kündigungsfristen für den Anwender
  • Mitwirkungspflichten des Anbieters bei Vertragsende
  • Möglichst unbefristetes, exklusives Werknutzungsrecht
  • Haftungsübernahme für Nachunternehmer und Einhaltung des Mindestlohns
  • Ausschluss kostspieliger Change Requests
  • Vollständigkeitszusage
  • Volle Haftung, auch bei leichter Fahrlässigkeit
  • Zusicherungen zur Rechtsfreiheit (keine Rechte Dritter betroffen)
  • Einhaltung von Open-Source-Lizenzbedingungen

Fazit

Softwareverträge sind mehr als nur technische Vereinbarungen – sie sind rechtlich komplexe Gebilde, die im Streitfall über Erfolg oder Misserfolg eines gesamten Projekts entscheiden können. Für Anbieter und Anwender gleichermaßen gilt: Eine klare, transparente und faire Vertragsgestaltung ist das beste Mittel zur Risikominimierung. Im Zweifel sollte stets juristischer Rat eingeholt werden – besonders bei der Formulierung von Haftungsregelungen und dem Abschluss von Versicherungen.

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