Zurück
Zurück zur
Blog-Übersicht
September 5, 2023

Escrow Agreement und die Insolvenzfestigkeit

Escrow Agreement und die Insolvenzfestigkeit

Escrow Agreement und Insolvenzfestigkeit

Eine Intention, eine Quellcodevereinbarung (Escrow Agreement) abzuschließen, liegt zumeist darin, den Anwender einer Software vor der Insolvenz des Software-Herstellers abzusichern. Der Ausfall einer Software kann beim Kunden einen enormen Schaden verursachen. Die wohl am meisten vom Anwender gefürchtete Abhängigkeitssituation ist dabei die Insolvenz des Herstellers.

Softwarerecht: Rechtslage in Österreich

Das Problem ist dabei, dass in Österreich, wie auch in Deutschland und der Schweiz, Uneinigkeit besteht, ob Escrow-Agreements tatsächlich insolvenzfest sind. Diese Frage stellt sich vor allem bei der Software-Miete, SaaS-Modellen oder Subscription Modellen. Nach US-Recht stellt sich diese Frage im Übrigen nicht. Dort ist in § 365n Nabkruptcy Code bereits seit 1988 geregelt, dass Escrow-Verträge insolvenzfest sind. In Deutschland sind diesbezügliche Reformbemühungen im Jahr 2007 und 2012 gescheitert.

In Österreich hingegen, ist von einer Anwendbarkeit des § 21 IO auszugehen, weshalb der Insolvenzverwalter ein Wahlrecht hat, ob er am Softwarevertrag festhält oder nicht.

Beobeachtet man die einschlägige, deutsche, Rechtsprechung (BGH 17.11.2005 - IX ZR 162/04), so ist die Tendenz erkennbar, dass Gerichte zu einer Insolvenzfestigkeit von Softwareverträgen tendieren. Eine endgültige Rechtsklarheit besteht jedoch nach wie vor nicht.

Escrow Agreement: Frage der Insolvenzfestigkeit als Nachteil für Wirtschaftsstandort

Die Notwendigkeit nach Insolvenzsicherheit nimmt mit der wachsenden Bedeutung und Nutzung von digitalen Wirtschaftsgütern (unter anderem Software) zu. Die Unsicherheiten in Bezug auf die Insolvenzfestigkeit von Softwarelizenzen verunsichert Markteilnehmer und ist daher, im internationalen Vergleich, als nachteiliger Standortfaktor zu sehen. Weiter man den Blick auf die ausbreitende Datenökonomie wächst der Druck nach einer Reform zusätzlich.

Eine abschließende Klärung in Form einer rechtssicheren, klarstellenden gesetzlichen Regelung zum Schutz der Software-Anwender wäre wünschenswert. Durch eine entsprechende Gesetzesinitiative könnte, relativ einfach, Rechtsklarheit geschaffen werden und der Wirtschaftsstandort Österreich gestärkt werden.

Lese-Empfehlungen: Remmertz/Kast, Digital Escrow, Beck-Verlag; Tretzmüller, Handbuch Softwarerecht, Linde-Verlag

Zurück
Zurück zur
Blog-Übersicht